🇩🇪 Stand 11/2026
SGB III · STAND NOV. 2026

Arbeitslosengeld berechnen: Schritt für Schritt erklärt

So rechnet die Agentur für Arbeit: Bei 3.500 € brutto ergibt die Formel 1.413,60 € ALG I im Monat. Hier jeder Schritt mit Zahlen.

BEISPIEL 3.500 € BRUTTO: 1.413,60 €. Leistungsentgelt 78,53 €/Tag × 60 %1.€BEISPIEL 3.500 € BRUTTO1.413,60 €Leistungsentgelt 78,53 €/Tag × 60 %
Rechenweg bei 3.500 € brutto: Bemessungsentgelt 3.452 €; − SV-Pauschale 20 % 690 €; − Lohnsteuer + Soli 406 €; = Leistungsentgelt 2.356 €; → ALG 67 % (Kind) 1.579 €; → ALG 60 % 1.414 €Rechenweg bei 3.500 € bruttoBemessungsentgelt3.452 €− SV-Pauschale 20 %690 €− Lohnsteuer + Soli406 €= Leistungsentgelt2.356 €→ ALG 67 % (Kind)1.579 €→ ALG 60 %1.414 €Monatswerte = Tageswerte × 30

Arbeitslosengeld berechnen in 6 Schritten

Die Formel für das Arbeitslosengeld I (ALG 1) steht in den §§ 149 bis 153 SGB III. Sie klingt kompliziert, lässt sich aber mit einer Lohnabrechnung und einem Taschenrechner nachvollziehen. Wir rechnen ein durchgängiges Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, Anspruch entsteht 2026.

  1. Anspruch prüfen. Sie müssen in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit), sich arbeitslos gemeldet haben und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Minijobs ohne Arbeitslosenversicherung zählen nicht.
  2. Bemessungszeitraum bestimmen. Maßgeblich sind die abgerechneten Entgeltzeiträume der letzten 12 Monate vor dem Ende der Beschäftigung (Bemessungsrahmen). Gibt es darin weniger als 150 Tage mit Entgelt, wird der Rahmen auf zwei Jahre erweitert.
  3. Bemessungsentgelt pro Tag. Alle beitragspflichtigen Bruttoentgelte des Zeitraums – inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld – werden addiert und durch die Kalendertage geteilt. Beispiel: 12 × 3.500 € = 42.000 € ÷ 365 = 115,07 €. Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr.
  4. Pauschale Abzüge. 20 % Sozialversicherungspauschale (23,01 €), die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse zu Jahresbeginn (13,53 €) und ggf. Solidaritätszuschlag (0,00 €). Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
  5. Leistungsentgelt × Leistungssatz. 78,53 € × 60 % = 47,12 € pro Tag; mit Kind 67 % = 52,62 €.
  6. Monatsbetrag. Tagessatz × 30 = 1.413,60 € (mit Kind 1.578,60 €). Für Teilmonate wird tageweise gezahlt.
SchrittFormelBeispiel 3.500 €
BemessungsentgeltJahresbrutto ÷ 365115,07 €
SV-Pauschale20 % davon−23,01 €
Lohnsteuer + SoliPAP 2026, Steuerklasse−13,53 €
LeistungsentgeltRest78,53 €
Tagessatz× 60 % / 67 %47,12 € / 52,62 €
Monat× 301.413,60 € / 1.578,60 €
Keine Rechtsberatung. Modellrechnung nach § 153 SGB III mit den Werten 2026 (Stand 3.11.2026). Den verbindlichen Betrag nennt nur der Bescheid der Agentur für Arbeit; Abweichungen von einigen Euro entstehen u. a. durch Rundung, Einmalzahlungen, unbezahlte Tage oder Faktorverfahren im Bemessungszeitraum.

Typische Fehler beim Selbstrechnen

Sonderfall: fiktive Bemessung

Haben Sie im erweiterten Bemessungsrahmen von zwei Jahren keine 150 Tage mit Arbeitsentgelt (z. B. nach langer Krankheit, Elternzeit oder Studium), rechnet die Agentur mit einem fiktiven Arbeitsentgelt nach Qualifikationsgruppen (§ 152 SGB III). Grundlage ist die Bezugsgröße 2026 von 47.460 € im Jahr. Entscheidend ist die Qualifikation, die für die Stelle erforderlich ist, auf die sich die Vermittlung vorrangig erstreckt.

GruppeQualifikationAnteil BezugsgrößeBemessungsentgelt/TagALG ca. (I, 60 %)
QG 1Hochschul- oder Fachhochschulabschluss1/300158,20 €1.839 €
QG 2Fachschule, Meister oder vergleichbar1/360131,83 €1.582 €
QG 3abgeschlossene Ausbildung1/450105,47 €1.315 €
QG 4keine Ausbildung1/60079,10 €1.037 €

Die ALG-Werte der Tabelle sind Näherungen (Steuerklasse I, ohne Kind). Bei Elternzeit gibt es Sonderregeln: Zeiten der Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr verlängern bzw. verschieben den Bemessungsrahmen nicht automatisch – lassen Sie sich beraten, wenn Sie direkt nach der Elternzeit arbeitslos werden.

Beispielrechnungen für weitere Gehälter

BruttoLeistungsentgelt/TagTagessatz 60 %Monat 60 %Monat 67 %
2.000 €49,61 €29,77 €893,10 €997,20 €
2.500 €59,47 €35,68 €1.070,40 €1.195,20 €
3.000 €69,11 €41,47 €1.244,10 €1.389,00 €
4.000 €87,73 €52,64 €1.579,20 €1.763,40 €
5.000 €105,45 €63,27 €1.898,10 €2.119,50 €
6.000 €122,06 €73,24 €2.197,20 €2.453,40 €

Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld?

Bemessungsentgelt pro Tag (Jahresbrutto ÷ 365) minus 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli ergibt das Leistungsentgelt. Davon gibt es 60 % (mit Kind 67 %) pro Tag, für einen Monat 30 Tagessätze. Bei 3.500 € brutto sind das 1.413,60 €.

Wird das Arbeitslosengeld vom Netto berechnet?

Nein, von einem pauschalierten Netto (Leistungsentgelt). Es liegt meist unter dem Netto der Gehaltsabrechnung, weil 20 % Sozialversicherungspauschale abgezogen werden.

Zählt Weihnachtsgeld beim Arbeitslosengeld?

Ja. Beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni im Bemessungszeitraum erhöhen das Bemessungsentgelt.

Welcher Zeitraum zählt für die Berechnung?

Die abgerechneten Entgeltzeiträume der letzten 12 Monate vor dem Ende der Beschäftigung. Bei weniger als 150 Tagen mit Entgelt wird auf zwei Jahre erweitert, sonst greift die fiktive Bemessung.

Wird Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld abgezogen?

Nein. Abgezogen werden nur die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag.

Quellen

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