Arbeitslosengeld Bezugsdauer: wie lange gibt es ALG I?
6 Monate nach einem Jahr Arbeit, bis zu 24 Monate ab 58: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Versicherungszeit und Alter. Alle Stufen, Beispiele und Fallstricke.
Bezugsdauer-Tabelle 2026 (§ 147 SGB III)
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Das hängt von zwei Dingen ab: der Zahl der Monate mit Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung (erweiterte Rahmenfrist) und – ab 50 – vom Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs. Für 2026 gibt es keine Änderung an der Tabelle.
Versicherungspflicht (5 Jahre)
ab Lebensjahr
Anspruchsdauer
mind. 12 Monate
–
6 Monate
mind. 16 Monate
–
8 Monate
mind. 20 Monate
–
10 Monate
mind. 24 Monate
–
12 Monate
mind. 30 Monate
50
15 Monate
mind. 36 Monate
55
18 Monate
mind. 48 Monate
58
24 Monate
Beispiel: Eine 52-Jährige mit 40 Monaten Beschäftigung in den letzten fünf Jahren kommt auf 15 Monate (30 Monate + 50 Jahre erfüllt, 36 Monate + 55 Jahre nicht). Ein 57-Jähriger mit 60 Versicherungsmonaten erhält 18 Monate – erst mit 58 wären es 24.
Anwartschaftszeit: die Eintrittskarte
Überhaupt Anspruch hat, wer innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig war. Dazu zählen Beschäftigungen über der Minijob-Grenze, aber auch z. B. Bezug von Krankengeld nach einer Beschäftigung, Wehr- oder Freiwilligendienst und Zeiten der Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr, wenn direkt davor Versicherungspflicht bestand. Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte gibt es eine verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten mit entsprechend kürzerer Bezugsdauer (3 bis 5 Monate).
Was den Anspruch verkürzt
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund): Minderung um die Sperrzeittage, mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer. Bei 12 Monaten sind das 3 Monate, bei 24 Monaten 6 Monate.
Andere Sperrzeiten (abgelehnte Stelle, Meldeversäumnis, verspätete Arbeitsuchendmeldung): Minderung um die Sperrzeittage, z. B. 7 Tage.
Tage mit Bezug: Jeder ausgezahlte Tag wird vom Anspruch abgezogen. Ein Nebenverdienst, der angerechnet wird, verbraucht trotzdem den ganzen Tag.
Ruhenszeiten (z. B. wegen Urlaubsabgeltung oder Abfindung bei verkürzter Kündigungsfrist) verschieben den Beginn, verkürzen die Dauer aber nicht.
Anspruch
Minderung bei Eigenkündigung
verbleibend
Verlust bei 3.500 € brutto
6 Monate
2.8 Monate (84 Tage)
3,2 Monate
3.958 €
12 Monate
3 Monate
9,0 Monate
4.241 €
18 Monate
4 Monate
13,5 Monate
6.361 €
24 Monate
6 Monate
18,0 Monate
8.482 €
Bei kurzen Ansprüchen ist die Sperrzeit selbst (84 Tage ≈ 2,8 Monate) länger als ein Viertel – dann wird um die Sperrzeittage gemindert.
Restanspruch: vier Jahre gültig
Finden Sie nach 5 Monaten einen neuen Job und werden später erneut arbeitslos, verfällt der Rest nicht sofort. Ein nicht verbrauchter Anspruch kann innerhalb von 4 Jahren nach seiner Entstehung weiter genutzt werden. Haben Sie in der neuen Stelle wieder mindestens 12 Monate gearbeitet, entsteht ein neuer Anspruch; die Restdauer des alten wird dann hinzugerechnet, allerdings nur bis zur Höchstdauer, die Ihrem Lebensalter entspricht. Das Bemessungsentgelt richtet sich nach dem neuen Anspruch.
Tipp für über 50-Jährige: Weil die Bezugsdauer mit dem Alter steigt, kann es sich lohnen, den Tag der Arbeitslosmeldung (und damit die Entstehung des Anspruchs) bewusst zu legen – zum Beispiel nach dem 50., 55. oder 58. Geburtstag. Sprechen Sie das mit der Agentur ab, bevor Sie eine Meldung verschieben, damit keine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung entsteht.
Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.
Zwischen 6 und 12 Monate unter 50 Jahren (je nach 12 bis 24 Versicherungsmonaten), 15 Monate ab 50, 18 Monate ab 55 und höchstens 24 Monate ab 58 Jahren mit 48 Versicherungsmonaten.
Wie viele Monate muss ich für Arbeitslosengeld gearbeitet haben?
Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten 30 Monate. Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte reichen unter bestimmten Bedingungen 6 Monate.
Wie lange bekommt man mit 58 Arbeitslosengeld?
Bis zu 24 Monate, wenn in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate Versicherungspflicht bestanden.
Verfällt der Restanspruch auf Arbeitslosengeld?
Nicht sofort: Ein Restanspruch kann bis zu vier Jahre nach seiner Entstehung genutzt werden.
Verkürzt eine Sperrzeit die Bezugsdauer?
Ja. Bei Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe um die Sperrzeittage, mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer – bei 12 Monaten also um 3 Monate.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 153 SGB III (Leistungsentgelt); Weisung 202606018 vom 23.6.2026; arbeitsagentur.de „Arbeitslos melden“ (abgerufen 3.11.2026)