🇩🇪 Stand 2026
AKTUELL 2026 · EStG & SV-RECHENGRÖSSEN

Brutto-Netto-Rechner 2026

Was bleibt vom Bruttogehalt? Mit dem Einkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €, neuen Beitragsbemessungsgrenzen und Ø-Zusatzbeitrag von 2,9 %.

Ihre Angaben

Abzüge vom Bruttogehalt 2026

AbgabeArbeitnehmeranteilGrenze 2026
Rentenversicherung9,3 %8.450 €/Monat
Arbeitslosenversicherung1,3 %8.450 €/Monat
Krankenversicherung7,3 % + ½ Zusatzbeitrag5.812,50 €/Monat
Pflegeversicherung1,8 % (+0,6 % kinderlos ab 23)5.812,50 €/Monat

Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Den Soli zahlen nur noch Gutverdiener (Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr).

Steuerklassen

I: ledig · II: alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €) · III: verheiratet, Partner in V oder ohne Einkommen (Splittingtarif) · IV: verheiratet, beide ähnlich verdienend.

Häufige Fragen

Wie viel netto bleibt von 4.000 € brutto 2026?

In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer etwa 2.600–2.650 € netto im Monat, abhängig vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € zu versteuerndes Einkommen pro Person (24.696 € bei Zusammenveranlagung).

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

8.450 € pro Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung, bundesweit einheitlich.