Abzüge vom Bruttogehalt 2026
| Abgabe | Arbeitnehmeranteil | Grenze 2026 |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 €/Monat |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 €/Monat |
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 5.812,50 €/Monat |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (+0,6 % kinderlos ab 23) | 5.812,50 €/Monat |
Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Den Soli zahlen nur noch Gutverdiener (Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr).
Steuerklassen
I: ledig · II: alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €) · III: verheiratet, Partner in V oder ohne Einkommen (Splittingtarif) · IV: verheiratet, beide ähnlich verdienend.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt von 4.000 € brutto 2026?
In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer etwa 2.600–2.650 € netto im Monat, abhängig vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € zu versteuerndes Einkommen pro Person (24.696 € bei Zusammenveranlagung).
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
8.450 € pro Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung, bundesweit einheitlich.