So funktioniert die Abgeltungsteuer
Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert – zusammen 26,375 %. Bei Kirchenmitgliedschaft sinkt die Kapitalertragsteuer leicht, dafür kommt Kirchensteuer hinzu (gesamt 27,82 % bei 8 % bzw. 27,99 % bei 9 %).
Sparerpauschbetrag
Die ersten 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind steuerfrei, für Ehepaare 2.000 €. Damit die Bank keine Steuer abzieht, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag.
Teilfreistellung bei Fonds
Weil Fonds intern bereits Steuern zahlen, ist ein Teil ihrer Erträge steuerfrei: 30 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktien), 15 % bei Mischfonds, 60 % bzw. 80 % bei Immobilienfonds.
Verlustverrechnung und Günstigerprüfung
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25 %, können Sie mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung Geld zurückholen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer 2026?
25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 % der Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags. Mit Kirchensteuer sind es rund 27,8–28 %.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € pro Person und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.
Muss ich auf Kapitalerträge Soli zahlen?
Ja. Für die Abgeltungsteuer gilt keine Soli-Freigrenze; nur über die Günstigerprüfung kann der Soli bei geringem Einkommen entfallen.