Steuern beim ETF-Sparplan
Thesaurierende ETFs schütten nichts aus. Damit trotzdem jährlich Steuern anfallen, gibt es die Vorabpauschale: Wert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7, maximal der tatsächliche Wertzuwachs. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 %; die Steuer wird Anfang 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht.
Beim Verkauf
Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen, sodass nichts doppelt besteuert wird. Bei Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei (Teilfreistellung), der Rest wird nach Abzug des Sparerpauschbetrags mit 26,375 % besteuert.
Tipp: Gewinne gestaffelt realisieren
Wer in der Entnahmephase jedes Jahr nur so viel verkauft, dass der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wird, zahlt deutlich weniger Steuern als bei einem Komplettverkauf.
Häufige Fragen
Was bringt ein ETF-Sparplan mit 300 € im Monat?
Bei 7 % Rendite und 0,2 % TER werden aus 300 € monatlich in 25 Jahren rund 255.000 € bei 95.000 € Einzahlungen (mit 5.000 € Startkapital); nach allen Steuern bleiben etwa 235.000 €.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 %. Er wird für die Vorabpauschale des Jahres 2026 verwendet, die Anfang 2027 versteuert wird.
Wird die Vorabpauschale doppelt besteuert?
Nein. Beim Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.