Arbeitslosengeld-Höchstsatz 2026: so viel gibt es maximal
Mehr als 8.450 € brutto zählen nicht: Daraus ergibt sich 2026 ein maximales ALG I von rund 2.798 € (Klasse I) bis 3.611 € (Klasse III mit Kind).
Höchstsatz Arbeitslosengeld 2026
Was ist das maximale Arbeitslosengeld? Es gibt keinen festen Höchstbetrag in Euro, aber eine Obergrenze beim Einkommen: Berücksichtigt wird höchstens die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. 2026 liegt sie bundeseinheitlich bei 8.450 € im Monat bzw. 101.400 € im Jahr (2025: 8.050 €). Das ergibt ein maximales Bemessungsentgelt von 277,81 € pro Tag. Wer mehr verdient, zahlt auf den Teil darüber auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Steuerklasse
Leistungsentgelt/Tag
max. ALG 60 %
max. ALG 67 %
I / IV
155,45 €
2.798,10 €
3.124,50 €
II
160,93 €
2.896,80 €
3.234,60 €
III
179,64 €
3.233,40 €
3.610,80 €
V
134,27 €
2.416,80 €
2.698,80 €
Modellrechnung mit Lohnsteuer nach PAP 2026 und Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %. Je nach Rundung und Vorsorgepauschale kann der Bescheid um einige Euro abweichen. Die Werte gelten für Ansprüche, die 2026 entstehen; für 2027 wird die Grenze neu festgesetzt.
Ab welchem Gehalt ist das ALG gedeckelt?
Ab 8.450 € brutto im Monat (inklusive anteiliger Einmalzahlungen) bekommen alle in derselben Steuerklasse das gleiche Arbeitslosengeld – egal, ob sie 9.000 oder 15.000 € verdient haben. Für Gutverdiener ist die Lücke zum bisherigen Netto deshalb besonders groß:
Brutto
Netto (Klasse I)
ALG (I, 60 %)
Ersatzquote
6.000 €
3.642 €
2.197 €
60 %
7.000 €
4.180 €
2.459 €
59 %
8.450 €
4.890 €
2.798 €
57 %
10.000 €
5.712 €
2.798 €
49 %
12.000 €
6.792 €
2.798 €
41 %
Für Gutverdiener empfehlen sich deshalb eine größere Rücklage und – bei absehbarem Jobwechsel – eine Abfindungsverhandlung, die den Einkommensausfall ausgleicht. Private Arbeitslosenversicherungen gibt es nur in sehr begrenztem Umfang.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze
Jahr
BBG Arbeitslosenversicherung (Monat)
Bemerkung
2024
7.550 € (West) / 7.450 € (Ost)
noch getrennt
2025
8.050 €
erstmals bundeseinheitlich
2026
8.450 €
101.400 € im Jahr
Die Grenze folgt der Lohnentwicklung und wird jährlich per Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgelegt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt 2026 bei 2,6 % (je 1,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Was Gutverdiener zusätzlich beachten sollten
Einmalzahlungen zählen mit: Boni und 13. Gehalt erhöhen das Bemessungsentgelt – aber ebenfalls nur bis zur Grenze von 101.400 € im Bemessungszeitraum.
Privat Krankenversicherte: Die Agentur übernimmt während des Bezugs Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe dessen, was sie für gesetzlich Versicherte zahlen würde. Liegt Ihr Tarif darüber, zahlen Sie die Differenz selbst. Alternativ kann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich werden – das sollte gut überlegt sein.
Steuerklasse III/V: Auch beim Höchstsatz bringt Klasse III mehrere hundert Euro mehr; der Wechsel muss aber zum Gehaltsverhältnis passen.
Progressionsvorbehalt: Ein hohes ALG in Verbindung mit hohem Arbeitseinkommen im selben Jahr kann spürbare Nachzahlungen auslösen.
Nebenverdienst: Auch beim Höchstsatz gilt nur der Freibetrag von 165 € – Beratertätigkeiten unter 15 Stunden pro Woche werden darüber hinaus angerechnet.
Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 153 SGB III (Leistungsentgelt); Weisung 202606018 vom 23.6.2026; arbeitsagentur.de „Arbeitslos melden“ (abgerufen 3.11.2026)