Arbeitslosengeld bei 4.500 € brutto: so viel ALG I bekommen Sie
4.500 € brutto ergeben 2026 ein Arbeitslosengeld von 1.740,60 € monatlich (58,02 € pro Tag). In Steuerklasse III wären es 1.949 €, in Steuerklasse V nur 1.466 €.
So wird aus 4.500 € brutto das Arbeitslosengeld
Grundlage ist § 153 SGB III. Aus Ihrem durchschnittlichen Bruttoverdienst wird ein Bemessungsentgelt pro Tag. Davon zieht die Arbeitsagentur 20 % Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag ab. Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
Rechenschritt
pro Tag
pro Monat (30 Tage)
Bemessungsentgelt (12 × 4.500 € ÷ 365)
147,95 €
4.438 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %
−29,59 €
−888 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I, PAP 2026)
−21,66 €
−650 €
− Solidaritätszuschlag
0,00 € (Freigrenze)
0 €
= Leistungsentgelt
96,70 €
2.901 €
× 60 % = Arbeitslosengeld
58,02 €
1.740,60 €
× 67 % mit Kind
64,79 €
1.943,70 €
Warum 30 Tage und nicht der Kalendermonat?
Arbeitslosengeld wird als Tagessatz bewilligt. Für einen vollen Kalendermonat zahlt die Agentur immer 30 Tage aus – egal ob der Monat 28 oder 31 Tage hat. Beginnt die Arbeitslosigkeit am 16. eines Monats, erhalten Sie für diesen Monat 15 Tagessätze, also 870,30 €. Ausgezahlt wird nachträglich am Monatsende; seit dem 1.1.2026 nur noch per Überweisung auf ein Konto.
ANNAHMEN4.500 € brutto in allen 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit, Steuerklasse I (IV ohne Faktor identisch), Anspruch entsteht 2026, Lohnsteuer nach Programmablaufplan 2026 mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen beim ALG I mit, soweit sie beitragspflichtig waren – mit 13. Gehalt läge Ihr Bemessungsentgelt um ein Zwölftel höher.
Keine Rechtsberatung. Modellrechnung nach § 153 SGB III mit den Werten 2026 (Stand 3.11.2026). Den verbindlichen Betrag nennt nur der Bescheid der Agentur für Arbeit; Abweichungen von einigen Euro entstehen u. a. durch Rundung, Einmalzahlungen, unbezahlte Tage oder Faktorverfahren im Bemessungszeitraum.
Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.
Den erhöhten Leistungssatz von 67 % bekommen Sie, wenn Sie selbst oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben – also ein Kind, für das grundsätzlich Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag in Frage kommt. Es muss nicht im eigenen Haushalt leben. Bei 4.500 € brutto macht das 203,10 € pro Monat aus, über 12 Monate Bezugsdauer 2.437 €.
Leistungssatz
pro Tag
pro Monat
12 Monate
60 % (ohne Kind)
58,02 €
1.740,60 €
20.887 €
67 % (mit Kind)
64,79 €
1.943,70 €
23.324 €
67 % mit Steuerklasse II (Alleinerziehende)
67,27 €
2.018,10 €
24.217 €
Volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium zählen bis 25 Jahre mit – der höhere Satz bleibt dann erhalten.
Steuerklasse und Arbeitslosengeld bei 4.500 € brutto
Weil die Lohnsteuer vom Bemessungsentgelt abgezogen wird, bestimmt die Steuerklasse direkt die Höhe des ALG I. Bei 4.500 € brutto liegen zwischen Klasse III und V 484 € im Monat. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht.
Steuerklasse
Leistungsentgelt/Tag
ALG 60 %
ALG 67 %
I / IV
96,70 €
1.740,60 €
1.943,70 €
III
108,28 €
1.949,10 €
2.176,50 €
V
81,41 €
1.465,50 €
1.636,20 €
Ehepaare dürfen die Steuerklasse wechseln – die Agentur prüft aber, ob die neue Kombination „zweckmäßig“ ist, also zur Gehaltsverteilung passt. Details: Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit.
Wie groß ist die Einkommenslücke?
Heute bleiben von 4.500 € brutto in Steuerklasse I rund 2.871 € netto (kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Das Arbeitslosengeld ersetzt davon 61 %. Bei höheren Gehältern wächst die absolute Lücke auf 1.130 € im Monat, weil Steuerprogression und 60-%-Satz zusammenwirken.
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt während des Bezugs die Agentur für Arbeit – Sie müssen davon nichts abführen, das ALG I wird „netto“ überwiesen. Die Rentenversicherung wird dabei aus 80 % des Bemessungsentgelts berechnet, Sie sammeln also weiter Rentenpunkte. Reicht das ALG I nicht zum Leben, kann ergänzend Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragt werden; dann zählt auch Vermögen.
Wie viel Netto haben Sie heute?Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihr aktuelles Lohnabrechnungs-Netto mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse – so sehen Sie genau, wie groß die Lücke zum Arbeitslosengeld wird.
Wie lange gibt es das Arbeitslosengeld – und wie viel insgesamt?
Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie viele Monate Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben, und ab 50 Jahren auch vom Alter. Wer mindestens 24 Monate gearbeitet hat und jünger als 50 ist, bekommt 12 Monate lang 1.741 € – zusammen 20.887 €.
Versicherungspflicht
Mindestalter
Bezugsdauer
Summe bei 4.500 €
12 Monate
–
6 Monate
10.444 €
16 Monate
–
8 Monate
13.925 €
20 Monate
–
10 Monate
17.406 €
24 Monate
–
12 Monate
20.887 €
30 Monate
50 Jahre
15 Monate
26.109 €
36 Monate
55 Jahre
18 Monate
31.331 €
48 Monate
58 Jahre
24 Monate
41.774 €
Ein nicht verbrauchter Restanspruch kann innerhalb von vier Jahren nach seiner Entstehung weiter genutzt werden. Mehr dazu: Bezugsdauer im Detail.
Steuern: Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Unser Modell für Ledige mit 4.500 € brutto:
Szenario
zvE aus Arbeit
ALG im Jahr
Steuer ohne
Steuer mit
Mehr
9 Mon. Arbeit + 3 Mon. ALG
31.073 €
5.222 €
4.521 €
5.188 €
667 €
6 Mon. Arbeit + 6 Mon. ALG
20.293 €
10.444 €
1.643 €
2.921 €
1.278 €
Legen Sie vorsichtshalber einen Teil zurück – die Nachzahlung kommt erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr. Ausführlich: Progressionsvorbehalt berechnen.
Vergleich: Arbeitslosengeld bei benachbarten Gehältern
250 € mehr Bruttogehalt bringen rund 79 € mehr ALG I im Monat. Das Arbeitslosengeld steigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € brutto (2026) – darüber gibt es nicht mehr; der Höchstbetrag in Klasse I liegt bei rund 2.798 €.
Arbeitslosengeld selbst berechnenMit eigenen Zahlen rechnen: Steuerklasse, Kind, Alter und Versicherungsmonate eingeben und Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch sehen.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 4.500 € brutto?
In Steuerklasse I rund 1.740,60 € im Monat (58,02 € pro Tag), mit Kind 1.943,70 €. Grundlage ist ein Leistungsentgelt von 96,70 € pro Tag nach Abzug von 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli.
Wie viel Prozent vom Netto ist das Arbeitslosengeld bei 4.500 € brutto?
Rund 61 % des Lohnzettel-Nettos von 2.871 €. Die 60 % beziehen sich nicht auf das echte Netto, sondern auf das pauschalierte Leistungsentgelt, das niedriger ausfällt.
Welche Steuerklasse bringt bei 4.500 € brutto das meiste Arbeitslosengeld?
Steuerklasse III mit 1.949 € im Monat, gefolgt von I/IV mit 1.741 € und V mit 1.466 €. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird nur anerkannt, wenn er zum Gehaltsverhältnis der Ehepartner passt.
Wie viel Arbeitslosengeld gibt es bei 4.500 € brutto insgesamt?
Bei 12 Monaten Bezugsdauer rund 20.887 €, bei 24 Monaten (ab 58 Jahren und 48 Versicherungsmonaten) 41.774 €. Sperrzeiten verkürzen den Anspruch.
Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?
Nein, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Im Modell (ledig, 6 Monate Arbeit mit 4.500 € und 6 Monate ALG) ergibt das rund 1.278 € Mehrsteuer. Ab 410 € ALG im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 153 SGB III (Leistungsentgelt); Weisung 202606018 vom 23.6.2026; arbeitsagentur.de „Arbeitslos melden“ (abgerufen 3.11.2026)