🇩🇪 Stand 11/2026
SGB III · STAND NOV. 2026

Arbeitslos melden: Fristen, die Sie kennen müssen

Drei Monate vorher arbeitsuchend, spätestens am ersten Tag arbeitslos: Wer die Fristen verpasst, verliert Arbeitslosengeld. Alle Fristen mit Beispielen.

ARBEITSUCHEND MELDEN: 3 Monate. vorher – oder binnen 3 Tagen1.€ARBEITSUCHEND MELDEN3 Monatevorher – oder binnen 3 Tagen
Fristen bis zum Arbeitslosengeld: −3 Monate – arbeitsuchend melden; +3 Tage – nach Kündigung; 1. Tag – arbeitslos melden; Antrag – ALG beantragenFristen bis zum Arbeitslosengeld−3 Monatearbeitsuchend melden+3 Tagenach Kündigung1. Tagarbeitslos meldenAntragALG beantragen

Zwei Meldungen, zwei Fristen

Viele verwechseln sie, doch es gibt zwei getrennte Pflichten: die Arbeitsuchendmeldung (§ 38 SGB III), sobald Sie wissen, dass Ihr Job endet, und die Arbeitslosmeldung (§ 141 SGB III) zum Beginn der Arbeitslosigkeit. Erst mit der Arbeitslosmeldung und dem Antrag auf Arbeitslosengeld entsteht der Zahlungsanspruch.

MeldungFristWieFolge bei Versäumnis
Arbeitsuchendspätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnissesonline, telefonisch oder persönlich1 Woche Sperrzeit
… bei kürzerer Fristinnerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende)wie oben1 Woche Sperrzeit
Arbeitslosspätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeitonline (eService) oder persönlichkein ALG für Tage vor der Meldung
Antrag ALGmit oder nach der Arbeitslosmeldungonline oder PapierantragZahlung verzögert sich

Die drei Tage sind Kalendertage. Fällt das Ende auf ein Wochenende, empfiehlt sich trotzdem, sofort online zu melden – die Online-Meldung ist rund um die Uhr möglich. Auch wer gegen die Kündigung klagt oder auf eine Weiterbeschäftigung hofft, muss sich fristgerecht melden.

Beispiele aus dem Alltag

Unterlagen für den Antrag

  1. Personalausweis bzw. Online-Ausweisfunktion, Steuer-ID, IBAN (seit 2026 nur Überweisung, keine Zahlungsanweisung zur Verrechnung mehr).
  2. Kündigung, Aufhebungs- oder Arbeitsvertrag mit Befristung.
  3. Arbeitsbescheinigung – der Arbeitgeber übermittelt sie meist elektronisch; prüfen Sie, ob sie vollständig ist.
  4. Nachweis über Kinder (für 67 %) und ggf. Steuerklassenwechsel.
  5. Angaben zu Nebeneinkommen und Abfindung.

Nach der Meldung folgt ein Termin mit der Arbeitsvermittlung, in dem eine Potenzialanalyse und eine Kooperations- bzw. Eingliederungsvereinbarung besprochen werden. Termine einhalten: Ein Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund kostet eine Woche Arbeitslosengeld.

Was eine Woche Sperrzeit kostet

BruttoTagessatz ALG7 Tage Sperrzeit
2.000 €29,77 €−208 €
3.000 €41,47 €−290 €
4.000 €52,64 €−368 €
5.000 €63,27 €−443 €
6.000 €73,24 €−513 €

Die Woche wird auch von der Anspruchsdauer abgezogen. Die Arbeitsuchendmeldung ist also eine kleine Mühe mit großer Wirkung – und sie bringt einen weiteren Vorteil: Die Agentur kann Ihnen schon vor dem letzten Arbeitstag Stellen vorschlagen.

Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.

Zum ALG-I-Rechner →

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Häufige Fragen

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Für Tage vor der Meldung gibt es kein Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn ich mich zu spät arbeitsuchend melde?

Es droht eine Sperrzeit von einer Woche; in dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld und der Anspruch verkürzt sich um diese Tage.

Kann ich mich online arbeitslos melden?

Ja. Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld sind online über die eServices der Bundesagentur möglich.

Muss ich mich auch bei einer Kündigungsschutzklage melden?

Ja. Die Fristen gelten unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen.

Quellen

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