Drei Monate vorher arbeitsuchend, spätestens am ersten Tag arbeitslos: Wer die Fristen verpasst, verliert Arbeitslosengeld. Alle Fristen mit Beispielen.
Zwei Meldungen, zwei Fristen
Viele verwechseln sie, doch es gibt zwei getrennte Pflichten: die Arbeitsuchendmeldung (§ 38 SGB III), sobald Sie wissen, dass Ihr Job endet, und die Arbeitslosmeldung (§ 141 SGB III) zum Beginn der Arbeitslosigkeit. Erst mit der Arbeitslosmeldung und dem Antrag auf Arbeitslosengeld entsteht der Zahlungsanspruch.
Meldung
Frist
Wie
Folge bei Versäumnis
Arbeitsuchend
spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
online, telefonisch oder persönlich
1 Woche Sperrzeit
… bei kürzerer Frist
innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende)
wie oben
1 Woche Sperrzeit
Arbeitslos
spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit
online (eService) oder persönlich
kein ALG für Tage vor der Meldung
Antrag ALG
mit oder nach der Arbeitslosmeldung
online oder Papierantrag
Zahlung verzögert sich
Die drei Tage sind Kalendertage. Fällt das Ende auf ein Wochenende, empfiehlt sich trotzdem, sofort online zu melden – die Online-Meldung ist rund um die Uhr möglich. Auch wer gegen die Kündigung klagt oder auf eine Weiterbeschäftigung hofft, muss sich fristgerecht melden.
Beispiele aus dem Alltag
Befristeter Vertrag bis 30. Juni: spätestens am 31. März arbeitsuchend melden. Ist der Vertrag kürzer als drei Monate, innerhalb von drei Tagen nach Vertragsbeginn.
Kündigung am 10. Mai zugestellt, Ende 30. Juni: Zwischen Kenntnis und Ende liegen weniger als drei Monate → Meldung bis 13. Mai.
Aufhebungsvertrag unterschrieben am 2. September zum 31. Dezember: Mehr als drei Monate → Meldung bis 30. September (drei Monate vor Ende).
Arbeitslos ab 1. Juli: Arbeitslosmeldung am 1. Juli oder früher (bis zu drei Monate vorher möglich). Meldet man sich erst am 8. Juli, gibt es für 1.–7. Juli kein Geld.
Unterlagen für den Antrag
Personalausweis bzw. Online-Ausweisfunktion, Steuer-ID, IBAN (seit 2026 nur Überweisung, keine Zahlungsanweisung zur Verrechnung mehr).
Kündigung, Aufhebungs- oder Arbeitsvertrag mit Befristung.
Arbeitsbescheinigung – der Arbeitgeber übermittelt sie meist elektronisch; prüfen Sie, ob sie vollständig ist.
Nachweis über Kinder (für 67 %) und ggf. Steuerklassenwechsel.
Angaben zu Nebeneinkommen und Abfindung.
Nach der Meldung folgt ein Termin mit der Arbeitsvermittlung, in dem eine Potenzialanalyse und eine Kooperations- bzw. Eingliederungsvereinbarung besprochen werden. Termine einhalten: Ein Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund kostet eine Woche Arbeitslosengeld.
Die Woche wird auch von der Anspruchsdauer abgezogen. Die Arbeitsuchendmeldung ist also eine kleine Mühe mit großer Wirkung – und sie bringt einen weiteren Vorteil: Die Agentur kann Ihnen schon vor dem letzten Arbeitstag Stellen vorschlagen.
Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.
Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Für Tage vor der Meldung gibt es kein Arbeitslosengeld.
Was passiert, wenn ich mich zu spät arbeitsuchend melde?
Es droht eine Sperrzeit von einer Woche; in dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld und der Anspruch verkürzt sich um diese Tage.
Kann ich mich online arbeitslos melden?
Ja. Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld sind online über die eServices der Bundesagentur möglich.
Muss ich mich auch bei einer Kündigungsschutzklage melden?
Ja. Die Fristen gelten unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 153 SGB III (Leistungsentgelt); Weisung 202606018 vom 23.6.2026; arbeitsagentur.de „Arbeitslos melden“ (abgerufen 3.11.2026)