🇩🇪 Stand 11/2026
SGB III · STAND NOV. 2026

Arbeitslosengeld bei 3.000 € brutto: so viel ALG I bekommen Sie

Wer zuletzt 3.000 € brutto im Monat verdient hat, bekommt in Steuerklasse I rund 1.244,10 € Arbeitslosengeld im Monat – mit Kind 1.389,00 €. Das sind 61 % des bisherigen Nettogehalts von 2.054 €.

ARBEITSLOSENGELD I / MONAT: 1.244,10 €. Mit Kind 1.389,00 € · Tagessatz 41,47 €1.€ARBEITSLOSENGELD I / MONAT1.244,10 €Mit Kind 1.389,00 € · Tagessatz 41,47 €
Aufteilung von 3.000 € Bruttogehalt: ALG I (60 %) 1.244 € (41 %); 40 % Lücke 829 € (28 %); Pauschalen 927 € (31 %)Bruttogehalt: was als ALG bleibt41 %vom BruttoALG I (60 %) · 41 %1.244 €40 % Lücke · 28 %829 €Pauschalen · 31 %927 €

So wird aus 3.000 € brutto das Arbeitslosengeld

Grundlage ist § 153 SGB III. Aus Ihrem durchschnittlichen Bruttoverdienst wird ein Bemessungsentgelt pro Tag. Davon zieht die Arbeitsagentur 20 % Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag ab. Kirchensteuer wird nicht abgezogen.

Rechenschrittpro Tagpro Monat (30 Tage)
Bemessungsentgelt (12 × 3.000 € ÷ 365)98,63 €2.959 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %−19,73 €−592 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I, PAP 2026)−9,79 €−294 €
− Solidaritätszuschlag0,00 € (Freigrenze)0 €
= Leistungsentgelt69,11 €2.073 €
× 60 % = Arbeitslosengeld41,47 €1.244,10 €
× 67 % mit Kind46,30 €1.389,00 €
Vom Brutto zum ALG I bei 3.000 €: Bemessungsentgelt 2.959 €; − SV-Pauschale 20 % 592 €; − Lohnsteuer + Soli 294 €; = Leistungsentgelt 2.073 €; → ALG 67 % (Kind) 1.389 €; → ALG 60 % 1.244 €Vom Brutto zum ALG I bei 3.000 €Bemessungsentgelt2.959 €− SV-Pauschale 20 %592 €− Lohnsteuer + Soli294 €= Leistungsentgelt2.073 €→ ALG 67 % (Kind)1.389 €→ ALG 60 %1.244 €Monatswerte = Tageswerte × 30

Warum 30 Tage und nicht der Kalendermonat?

Arbeitslosengeld wird als Tagessatz bewilligt. Für einen vollen Kalendermonat zahlt die Agentur immer 30 Tage aus – egal ob der Monat 28 oder 31 Tage hat. Beginnt die Arbeitslosigkeit am 16. eines Monats, erhalten Sie für diesen Monat 15 Tagessätze, also 622,05 €. Ausgezahlt wird nachträglich am Monatsende; seit dem 1.1.2026 nur noch per Überweisung auf ein Konto.

ANNAHMEN3.000 € brutto in allen 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit, Steuerklasse I (IV ohne Faktor identisch), Anspruch entsteht 2026, Lohnsteuer nach Programmablaufplan 2026 mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen beim ALG I mit, soweit sie beitragspflichtig waren – mit 13. Gehalt läge Ihr Bemessungsentgelt um ein Zwölftel höher.

Keine Rechtsberatung. Modellrechnung nach § 153 SGB III mit den Werten 2026 (Stand 3.11.2026). Den verbindlichen Betrag nennt nur der Bescheid der Agentur für Arbeit; Abweichungen von einigen Euro entstehen u. a. durch Rundung, Einmalzahlungen, unbezahlte Tage oder Faktorverfahren im Bemessungszeitraum.

Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.

Zum ALG-I-Rechner →

Arbeitslosengeld mit Kind: 1.389 € statt 1.244 €

Den erhöhten Leistungssatz von 67 % bekommen Sie, wenn Sie selbst oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben – also ein Kind, für das grundsätzlich Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag in Frage kommt. Es muss nicht im eigenen Haushalt leben. Bei 3.000 € brutto macht das 144,90 € pro Monat aus, über 12 Monate Bezugsdauer 1.739 €.

Leistungssatzpro Tagpro Monat12 Monate
60 % (ohne Kind)41,47 €1.244,10 €14.929 €
67 % (mit Kind)46,30 €1.389,00 €16.668 €
67 % mit Steuerklasse II (Alleinerziehende)48,39 €1.451,70 €17.420 €

Volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium zählen bis 25 Jahre mit – der höhere Satz bleibt dann erhalten.

Steuerklasse und Arbeitslosengeld bei 3.000 € brutto

Weil die Lohnsteuer vom Bemessungsentgelt abgezogen wird, bestimmt die Steuerklasse direkt die Höhe des ALG I. Bei 3.000 € brutto liegen zwischen Klasse III und V 351 € im Monat. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht.

SteuerklasseLeistungsentgelt/TagALG 60 %ALG 67 %
I / IV69,11 €1.244,10 €1.389,00 €
III77,64 €1.397,40 €1.560,60 €
V58,12 €1.046,10 €1.168,20 €
ALG I nach Steuerklasse bei 3.000 € brutto: Klasse III 1.397 €; Klasse I / IV 1.244 €; Klasse II + Kind 1.452 €; Klasse V 1.046 €. ohne Kind (60 %), Klasse II mit Kind (67 %)ALG I nach Steuerklasse bei 3.000 € bruttoKlasse III1.397 €Klasse I / IV1.244 €Klasse II + Kind1.452 €Klasse V1.046 €ohne Kind (60 %), Klasse II mit Kind (67 %)

Ehepaare dürfen die Steuerklasse wechseln – die Agentur prüft aber, ob die neue Kombination „zweckmäßig“ ist, also zur Gehaltsverteilung passt. Details: Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit.

Wie groß ist die Einkommenslücke?

Heute bleiben von 3.000 € brutto in Steuerklasse I rund 2.054 € netto (kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Das Arbeitslosengeld ersetzt davon 61 %. Die Lücke von 810 € im Monat entspricht über ein halbes Jahr rund 4.862 € – ein guter Richtwert für den Notgroschen.

Monatlich verfügbar im Vergleich: Netto bisher 2.054 €; ALG I mit Kind 1.389 €; ALG I ohne Kind 1.244 €; Regelsatz Grundsich. 563 €. Regelsatz 2026 ohne Kosten der UnterkunftMonatlich verfügbar im VergleichNetto bisher2.054 €ALG I mit Kind1.389 €ALG I ohne Kind1.244 €Regelsatz Grundsich.563 €Regelsatz 2026 ohne Kosten der Unterkunft

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt während des Bezugs die Agentur für Arbeit – Sie müssen davon nichts abführen, das ALG I wird „netto“ überwiesen. Die Rentenversicherung wird dabei aus 80 % des Bemessungsentgelts berechnet, Sie sammeln also weiter Rentenpunkte. Reicht das ALG I nicht zum Leben, kann ergänzend Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragt werden; dann zählt auch Vermögen.

Wie viel Netto haben Sie heute?Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihr aktuelles Lohnabrechnungs-Netto mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse – so sehen Sie genau, wie groß die Lücke zum Arbeitslosengeld wird.

Zum Brutto-Netto-Rechner →

Wie lange gibt es das Arbeitslosengeld – und wie viel insgesamt?

Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie viele Monate Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben, und ab 50 Jahren auch vom Alter. Wer mindestens 24 Monate gearbeitet hat und jünger als 50 ist, bekommt 12 Monate lang 1.244 € – zusammen 14.929 €.

VersicherungspflichtMindestalterBezugsdauerSumme bei 3.000 €
12 Monate–6 Monate7.465 €
16 Monate–8 Monate9.953 €
20 Monate–10 Monate12.441 €
24 Monate–12 Monate14.929 €
30 Monate50 Jahre15 Monate18.662 €
36 Monate55 Jahre18 Monate22.394 €
48 Monate58 Jahre24 Monate29.858 €
Gesamtanspruch bei 3.000 € brutto: 6 Monate 7.465 €; 8 Monate 9.953 €; 10 Monate 12.441 €; 12 Monate 14.929 €; 15 Monate (ab 50) 18.662 €; 18 Monate (ab 55) 22.394 €; 24 Monate (ab 58) 29.858 €. Summe = Monatsbetrag × Bezugsdauer (ohne Sperrzeit/Nebenverdienst)Gesamtanspruch bei 3.000 € brutto6 Monate7.465 €8 Monate9.953 €10 Monate12.441 €12 Monate14.929 €15 Monate (ab 50)18.662 €18 Monate (ab 55)22.394 €24 Monate (ab 58)29.858 €Summe = Monatsbetrag × Bezugsdauer (ohne Sperrzeit/Nebenverdienst)

Ein nicht verbrauchter Restanspruch kann innerhalb von vier Jahren nach seiner Entstehung weiter genutzt werden. Mehr dazu: Bezugsdauer im Detail.

Steuern: Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Unser Modell für Ledige mit 3.000 € brutto:

SzenariozvE aus ArbeitALG im JahrSteuer ohneSteuer mitMehr
9 Mon. Arbeit + 3 Mon. ALG20.293 €3.732 €1.643 €2.191 €548 €
6 Mon. Arbeit + 6 Mon. ALG13.107 €7.465 €111 €1.090 €979 €

Legen Sie vorsichtshalber einen Teil zurück – die Nachzahlung kommt erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr. Ausführlich: Progressionsvorbehalt berechnen.

Vergleich: Arbeitslosengeld bei benachbarten Gehältern

250 € mehr Bruttogehalt bringen rund 85 € mehr ALG I im Monat. Das Arbeitslosengeld steigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € brutto (2026) – darüber gibt es nicht mehr; der Höchstbetrag in Klasse I liegt bei rund 2.798 €.

BruttoBemessungsentgelt/TagLeistungsentgelt/TagALG 60 %ALG 67 %vom Netto
2.500 €82,19 €59,47 €1.070,40 €1.195,20 €61 %
2.750 €90,41 €64,32 €1.157,70 €1.292,70 €61 %
3.000 €98,63 €69,11 €1.244,10 €1.389,00 €61 %
3.250 €106,85 €73,85 €1.329,30 €1.484,40 €61 %
3.500 €115,07 €78,53 €1.413,60 €1.578,60 €61 %

Arbeitslosengeld selbst berechnenMit eigenen Zahlen rechnen: Steuerklasse, Kind, Alter und Versicherungsmonate eingeben und Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch sehen.

Zum ALG-I-Rechner →

Weitere Beispiele und Ratgeber

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.000 € brutto?

In Steuerklasse I rund 1.244,10 € im Monat (41,47 € pro Tag), mit Kind 1.389,00 €. Grundlage ist ein Leistungsentgelt von 69,11 € pro Tag nach Abzug von 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli.

Wie viel Prozent vom Netto ist das Arbeitslosengeld bei 3.000 € brutto?

Rund 61 % des Lohnzettel-Nettos von 2.054 €. Die 60 % beziehen sich nicht auf das echte Netto, sondern auf das pauschalierte Leistungsentgelt, das niedriger ausfällt.

Welche Steuerklasse bringt bei 3.000 € brutto das meiste Arbeitslosengeld?

Steuerklasse III mit 1.397 € im Monat, gefolgt von I/IV mit 1.244 € und V mit 1.046 €. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird nur anerkannt, wenn er zum Gehaltsverhältnis der Ehepartner passt.

Wie viel Arbeitslosengeld gibt es bei 3.000 € brutto insgesamt?

Bei 12 Monaten Bezugsdauer rund 14.929 €, bei 24 Monaten (ab 58 Jahren und 48 Versicherungsmonaten) 29.858 €. Sperrzeiten verkürzen den Anspruch.

Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?

Nein, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Im Modell (ledig, 6 Monate Arbeit mit 3.000 € und 6 Monate ALG) ergibt das rund 979 € Mehrsteuer. Ab 410 € ALG im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.

Quellen

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