🇩🇪 Stand 11/2026
SGB III · STAND NOV. 2026

Arbeitslosengeld bei 4.250 € brutto: so viel ALG I bekommen Sie

Bei 4.250 Euro Bruttogehalt zahlt die Agentur für Arbeit etwa 1.660 € ALG I pro Monat (Steuerklasse I/IV, ohne Kind). Grundlage ist ein pauschaliertes Leistungsentgelt von 92,24 € pro Tag, davon gibt es 60 % bzw. 67 % mit Kind.

ARBEITSLOSENGELD I / MONAT: 1.660,20 €. Mit Kind 1.854,00 € · Tagessatz 55,34 €1.€ARBEITSLOSENGELD I / MONAT1.660,20 €Mit Kind 1.854,00 € · Tagessatz 55,34 €
Aufteilung von 4.250 € Bruttogehalt: ALG I (60 %) 1.660 € (39 %); 40 % Lücke 1.107 € (26 %); Pauschalen 1.483 € (35 %)Bruttogehalt: was als ALG bleibt39 %vom BruttoALG I (60 %) · 39 %1.660 €40 % Lücke · 26 %1.107 €Pauschalen · 35 %1.483 €

So wird aus 4.250 € brutto das Arbeitslosengeld

Die Agentur für Arbeit rechnet nicht mit Ihrem Lohnzettel, sondern mit Tageswerten: Das beitragspflichtige Brutto der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum) wird durch die Kalendertage geteilt. Davon gehen pauschale Abzüge runter – das Ergebnis heißt Leistungsentgelt.

Rechenschrittpro Tagpro Monat (30 Tage)
Bemessungsentgelt (12 × 4.250 € ÷ 365)139,73 €4.192 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %−27,95 €−838 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I, PAP 2026)−19,54 €−586 €
− Solidaritätszuschlag0,00 € (Freigrenze)0 €
= Leistungsentgelt92,24 €2.767 €
× 60 % = Arbeitslosengeld55,34 €1.660,20 €
× 67 % mit Kind61,80 €1.854,00 €
Vom Brutto zum ALG I bei 4.250 €: Bemessungsentgelt 4.192 €; − SV-Pauschale 20 % 838 €; − Lohnsteuer + Soli 586 €; = Leistungsentgelt 2.767 €; → ALG 67 % (Kind) 1.854 €; → ALG 60 % 1.660 €Vom Brutto zum ALG I bei 4.250 €Bemessungsentgelt4.192 €− SV-Pauschale 20 %838 €− Lohnsteuer + Soli586 €= Leistungsentgelt2.767 €→ ALG 67 % (Kind)1.854 €→ ALG 60 %1.660 €Monatswerte = Tageswerte × 30

Warum 30 Tage und nicht der Kalendermonat?

Arbeitslosengeld wird als Tagessatz bewilligt. Für einen vollen Kalendermonat zahlt die Agentur immer 30 Tage aus – egal ob der Monat 28 oder 31 Tage hat. Im Februar bekommen Sie also ebenfalls 1.660,20 €, für einen angebrochenen Monat entsprechend weniger (z. B. 15 Tage = 830,10 €). Ausgezahlt wird nachträglich am Monatsende; seit dem 1.1.2026 nur noch per Überweisung auf ein Konto.

ANNAHMEN4.250 € brutto in allen 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit, Steuerklasse I (IV ohne Faktor identisch), Anspruch entsteht 2026, Lohnsteuer nach Programmablaufplan 2026 mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen beim ALG I mit, soweit sie beitragspflichtig waren – mit 13. Gehalt läge Ihr Bemessungsentgelt um ein Zwölftel höher.

Keine Rechtsberatung. Modellrechnung nach § 153 SGB III mit den Werten 2026 (Stand 3.11.2026). Den verbindlichen Betrag nennt nur der Bescheid der Agentur für Arbeit; Abweichungen von einigen Euro entstehen u. a. durch Rundung, Einmalzahlungen, unbezahlte Tage oder Faktorverfahren im Bemessungszeitraum.

Arbeitslosengeld selbst berechnenBruttogehalt, Steuerklasse und Kind eingeben – der ALG-I-Rechner zeigt Leistungsentgelt, Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch nach Bezugsdauer.

Zum ALG-I-Rechner →

Arbeitslosengeld mit Kind: 1.854 € statt 1.660 €

Den erhöhten Leistungssatz von 67 % bekommen Sie, wenn Sie selbst oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben – also ein Kind, für das grundsätzlich Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag in Frage kommt. Es muss nicht im eigenen Haushalt leben. Bei 4.250 € brutto macht das 193,80 € pro Monat aus, über 12 Monate Bezugsdauer 2.326 €.

Leistungssatzpro Tagpro Monat12 Monate
60 % (ohne Kind)55,34 €1.660,20 €19.922 €
67 % (mit Kind)61,80 €1.854,00 €22.248 €
67 % mit Steuerklasse II (Alleinerziehende)64,21 €1.926,30 €23.116 €

Alleinerziehende profitieren doppelt: Steuerklasse II senkt die abgezogene Lohnsteuer, der 67-%-Satz erhöht den Anteil.

Steuerklasse und Arbeitslosengeld bei 4.250 € brutto

Weil die Lohnsteuer vom Bemessungsentgelt abgezogen wird, bestimmt die Steuerklasse direkt die Höhe des ALG I. Bei 4.250 € brutto liegen zwischen Klasse III und V 463 € im Monat. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht.

SteuerklasseLeistungsentgelt/TagALG 60 %ALG 67 %
I / IV92,24 €1.660,20 €1.854,00 €
III103,34 €1.860,00 €2.077,20 €
V77,61 €1.397,10 €1.560,00 €
ALG I nach Steuerklasse bei 4.250 € brutto: Klasse III 1.860 €; Klasse I / IV 1.660 €; Klasse II + Kind 1.926 €; Klasse V 1.397 €. ohne Kind (60 %), Klasse II mit Kind (67 %)ALG I nach Steuerklasse bei 4.250 € bruttoKlasse III1.860 €Klasse I / IV1.660 €Klasse II + Kind1.926 €Klasse V1.397 €ohne Kind (60 %), Klasse II mit Kind (67 %)

Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird nur anerkannt, wenn die neue Kombination zum Verhältnis der Gehälter passt (§ 153 Abs. 3 SGB III). Details: Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit.

Wie groß ist die Einkommenslücke?

Heute bleiben von 4.250 € brutto in Steuerklasse I rund 2.739 € netto (kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer). Das Arbeitslosengeld ersetzt davon 61 %. Die Lücke von 1.079 € im Monat entspricht über ein halbes Jahr rund 6.474 € – ein guter Richtwert für den Notgroschen.

Monatlich verfügbar im Vergleich: Netto bisher 2.739 €; ALG I mit Kind 1.854 €; ALG I ohne Kind 1.660 €; Regelsatz Grundsich. 563 €. Regelsatz 2026 ohne Kosten der UnterkunftMonatlich verfügbar im VergleichNetto bisher2.739 €ALG I mit Kind1.854 €ALG I ohne Kind1.660 €Regelsatz Grundsich.563 €Regelsatz 2026 ohne Kosten der Unterkunft

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt während des Bezugs die Agentur für Arbeit – Sie müssen davon nichts abführen, das ALG I wird „netto“ überwiesen. Die Rentenversicherung wird dabei aus 80 % des Bemessungsentgelts berechnet, Sie sammeln also weiter Rentenpunkte. Zur Einordnung: Das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) liegt mit 563 € Regelsatz plus Miete deutlich darunter und ist bedürftigkeitsabhängig.

Wie viel Netto haben Sie heute?Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihr aktuelles Lohnabrechnungs-Netto mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse – so sehen Sie genau, wie groß die Lücke zum Arbeitslosengeld wird.

Zum Brutto-Netto-Rechner →

Wie lange gibt es das Arbeitslosengeld – und wie viel insgesamt?

Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie viele Monate Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben, und ab 50 Jahren auch vom Alter. Wer mindestens 24 Monate gearbeitet hat und jünger als 50 ist, bekommt 12 Monate lang 1.660 € – zusammen 19.922 €.

VersicherungspflichtMindestalterBezugsdauerSumme bei 4.250 €
12 Monate–6 Monate9.961 €
16 Monate–8 Monate13.282 €
20 Monate–10 Monate16.602 €
24 Monate–12 Monate19.922 €
30 Monate50 Jahre15 Monate24.903 €
36 Monate55 Jahre18 Monate29.884 €
48 Monate58 Jahre24 Monate39.845 €
Gesamtanspruch bei 4.250 € brutto: 6 Monate 9.961 €; 8 Monate 13.282 €; 10 Monate 16.602 €; 12 Monate 19.922 €; 15 Monate (ab 50) 24.903 €; 18 Monate (ab 55) 29.884 €; 24 Monate (ab 58) 39.845 €. Summe = Monatsbetrag × Bezugsdauer (ohne Sperrzeit/Nebenverdienst)Gesamtanspruch bei 4.250 € brutto6 Monate9.961 €8 Monate13.282 €10 Monate16.602 €12 Monate19.922 €15 Monate (ab 50)24.903 €18 Monate (ab 55)29.884 €24 Monate (ab 58)39.845 €Summe = Monatsbetrag × Bezugsdauer (ohne Sperrzeit/Nebenverdienst)

Eine Sperrzeit verkürzt diese Dauer – bei Eigenkündigung um mindestens ein Viertel. Mehr dazu: Bezugsdauer im Detail.

Steuern: Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Unser Modell für Ledige mit 4.250 € brutto:

SzenariozvE aus ArbeitALG im JahrSteuer ohneSteuer mitMehr
9 Mon. Arbeit + 3 Mon. ALG29.276 €4.981 €4.013 €4.655 €642 €
6 Mon. Arbeit + 6 Mon. ALG19.095 €9.961 €1.348 €2.597 €1.249 €

Oft gleicht sich das aus: In den Arbeitsmonaten wurde Lohnsteuer auf ein Jahresgehalt hochgerechnet einbehalten, die Erstattung verrechnet sich mit der Nachzahlung. Ausführlich: Progressionsvorbehalt berechnen.

Vergleich: Arbeitslosengeld bei benachbarten Gehältern

250 € mehr Bruttogehalt bringen rund 80 € mehr ALG I im Monat. Das Arbeitslosengeld steigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € brutto (2026) – darüber gibt es nicht mehr; der Höchstbetrag in Klasse I liegt bei rund 2.798 €.

BruttoBemessungsentgelt/TagLeistungsentgelt/TagALG 60 %ALG 67 %vom Netto
3.750 €123,29 €83,16 €1.497,00 €1.671,60 €61 %
4.000 €131,51 €87,73 €1.579,20 €1.763,40 €61 %
4.250 €139,73 €92,24 €1.660,20 €1.854,00 €61 %
4.500 €147,95 €96,70 €1.740,60 €1.943,70 €61 %
4.750 €156,16 €101,10 €1.819,80 €2.032,20 €61 %

Arbeitslosengeld selbst berechnenMit eigenen Zahlen rechnen: Steuerklasse, Kind, Alter und Versicherungsmonate eingeben und Tagessatz, Monatsbetrag und Gesamtanspruch sehen.

Zum ALG-I-Rechner →

Weitere Beispiele und Ratgeber

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 4.250 € brutto?

In Steuerklasse I rund 1.660,20 € im Monat (55,34 € pro Tag), mit Kind 1.854,00 €. Grundlage ist ein Leistungsentgelt von 92,24 € pro Tag nach Abzug von 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli.

Wie viel Prozent vom Netto ist das Arbeitslosengeld bei 4.250 € brutto?

Rund 61 % des Lohnzettel-Nettos von 2.739 €. Die 60 % beziehen sich nicht auf das echte Netto, sondern auf das pauschalierte Leistungsentgelt, das niedriger ausfällt.

Welche Steuerklasse bringt bei 4.250 € brutto das meiste Arbeitslosengeld?

Steuerklasse III mit 1.860 € im Monat, gefolgt von I/IV mit 1.660 € und V mit 1.397 €. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird nur anerkannt, wenn er zum Gehaltsverhältnis der Ehepartner passt.

Wie viel Arbeitslosengeld gibt es bei 4.250 € brutto insgesamt?

Bei 12 Monaten Bezugsdauer rund 19.922 €, bei 24 Monaten (ab 58 Jahren und 48 Versicherungsmonaten) 39.845 €. Sperrzeiten verkürzen den Anspruch.

Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?

Nein, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Im Modell (ledig, 6 Monate Arbeit mit 4.250 € und 6 Monate ALG) ergibt das rund 1.249 € Mehrsteuer. Ab 410 € ALG im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.

Quellen

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