Weihnachtsgeld nach Steuerklasse: I, III, IV, V und VI im Vergleich
Steuerklasse III bringt beim Weihnachtsgeld deutlich mehr netto als V – aber nur auf dem Konto, nicht in der Jahressteuer. Die Übersicht mit Zahlen 2026.
Steuerklasse und Weihnachtsgeld: die Übersicht
Die Steuerklasse entscheidet, welche Freibeträge im Lohnsteuerabzug stecken – und damit auch, wie viel vom Weihnachtsgeld netto übrig bleibt. Beispiel: 3.500 € Monatsgehalt, 1.750 € Weihnachtsgeld (ein halbes Gehalt), keine Kirchensteuer. Steuerklasse II mit einem Kind, alle anderen kinderlos.
Klasse
Monatsnetto
LSt Weihn.
Soli
Weihn. netto
Quote
I
2.333 €
408,00 €
0,00 €
961,38 €
55 %
II
2.449 €
387,00 €
0,00 €
982,38 €
56 %
III
2.629 €
302,00 €
0,00 €
1.067,38 €
61 %
IV
2.333 €
408,00 €
0,00 €
961,38 €
55 %
V
1.959 €
568,00 €
0,00 €
801,38 €
46 %
VI
1.916 €
578,00 €
0,00 €
791,38 €
45 %
Modellrechnung. Annahmen: Gehalt 12-mal gleich hoch, keine weiteren Einmalzahlungen im Jahr, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos (PV 2,4 %), keine Freibeträge, Auszahlung mit dem Novembergehalt. Ihre Abrechnung kann um einige Euro abweichen; zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommen Sie über die Steuererklärung zurück.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
Ledige (I) und Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (IV) haben denselben Tarif: Grundfreibetrag 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €. Das Weihnachtsgeld trifft den normalen Grenzsteuersatz. Im Beispiel bleiben 961 €.
Steuerklasse II
Alleinerziehende bekommen zusätzlich den Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr. Der wirkt beim Gehalt und beim Weihnachtsgeld, der Unterschied zu Klasse I bleibt beim Weihnachtsgeld aber überschaubar, weil der Grenzsteuersatz sich kaum ändert. Plus: Mit Kind zahlen Sie keinen Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.
Steuerklasse III
Hier wird im Lohnsteuerabzug der Splittingtarif angesetzt – doppelter Grundfreibetrag, halbierter Progressionsverlauf. Das Weihnachtsgeld landet deshalb in einem flacheren Teil der Kurve: 1.067 € netto. Auch der Soli setzt erst ab 40.700 € Jahreslohnsteuer ein.
Steuerklasse V
Das Gegenstück zu III: kein Grundfreibetrag, steile Progression. Das Weihnachtsgeld wird sehr hoch besteuert (568 € Lohnsteuer im Beispiel). Weil die Steuer in V und III zusammen ungefähr der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, kommt bei der Zusammenveranlagung oft Geld zurück – oder es muss etwas nachgezahlt werden.
Steuerklasse VI
Für den Zweit- oder Drittjob. Keine Pauschbeträge, keine Freibeträge – entsprechend am niedrigsten ist das Netto. Ein Weihnachtsgeld aus dem Nebenjob wird praktisch voll mit dem höchsten Lohnsteuerabzug belastet; die richtige Steuer ergibt sich erst in der Steuererklärung.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor dem Weihnachtsgeld?
Für das Jahresergebnis eines Ehepaars nicht: Die Einkommensteuer wird gemeinsam veranlagt, egal ob III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Ein Wechsel verschiebt nur die Vorauszahlung. Sinnvoll kann er trotzdem sein, wenn Lohnersatzleistungen anstehen: Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld hängen vom Netto ab. Für das Elterngeld zählt das Weihnachtsgeld allerdings gar nicht, beim Arbeitslosengeld schon. Seit 2020 dürfen Ehepaare auch mehrmals im Jahr wechseln; der Antrag läuft über das Finanzamt (z. B. per ELSTER) und wirkt ab dem Folgemonat.
Die Grafik oben zeigt: Bei III liegt die Netto-Quote zwischen 2.000 € und 7.000 € Gehalt 5 bis 21 Prozentpunkte über Klasse I, bei V 2 bis 14 Punkte darunter. Ab rund 5.500 € steigt die Quote in allen Klassen wieder leicht, weil die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung erreicht wird.