Weihnachtsgeld 500 € brutto: wie viel bleibt netto?
Von 500 € Weihnachtsgeld brutto bleiben bei einem Monatsgehalt von 2.400 € in Steuerklasse I rund 289 € netto übrig – das sind 58 %. In Steuerklasse III wären es 391 €, in Klasse V nur 223 €.
Beispiel: Sandra, 2.400 € brutto, Steuerklasse I
Sandra arbeitet als Verkäuferin im Einzelhandel und verdient 2.400 € brutto im Monat. Im November steht zusätzlich eine Zeile „Weihnachtsgeld 500,00 €“ auf ihrer Abrechnung. Am Ende überweist der Arbeitgeber dafür 289,25 € mehr als sonst. So kommt die Lohnbuchhaltung auf diesen Betrag:
Rechenschritt
Betrag
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld (12 × 2.400 €)
Die Lohnsteuer auf einen sonstigen Bezug berechnet der Arbeitgeber nach § 39b Abs. 3 EStG mit der Jahreslohnsteuer-Methode: Er ermittelt die Steuer auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal ohne und einmal mit dem Weihnachtsgeld. Die Differenz wird einbehalten. Dadurch wird das Weihnachtsgeld mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet – nicht so, als hätten Sie in einem Monat plötzlich das doppelte Gehalt.
Bei den Sozialabgaben gibt es keinen Trick: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kassieren den normalen Prozentsatz, solange die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze nicht ausgeschöpft ist. Bei 2.400 € Gehalt ist bis November noch 37.538 € „Luft“ bis zur Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung – das Weihnachtsgeld ist also voll beitragspflichtig.
Merksatz: Von 500 € Weihnachtsgeld gehen bei 2.400 € Gehalt rund 20 % an Lohnsteuer und 22 % an Sozialabgaben. Netto bleiben 58 % – vom normalen Monatsgehalt sind es 71 %.
Modellrechnung. Annahmen: Gehalt 12-mal gleich hoch, keine weiteren Einmalzahlungen im Jahr, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos (PV 2,4 %), keine Freibeträge, Auszahlung mit dem Novembergehalt. Ihre Abrechnung kann um einige Euro abweichen; zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommen Sie über die Steuererklärung zurück.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
500 € Weihnachtsgeld netto bei verschiedenen Monatsgehältern
Dieselben 500 € sind nicht für alle gleich viel wert. Bei kleinem Gehalt greift ein niedriger Grenzsteuersatz, bei hohem Gehalt fast 42 %. Ab etwa 5.767 € Monatsgehalt kippt der Trend leicht: Dann ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung erreicht und ein Teil der Sozialabgaben entfällt.
Lesebeispiel: Bei 2.500 € Gehalt bleiben in Steuerklasse I 288 €. Steuerklasse IV ohne Faktor rechnet wie I. Klicken Sie auf ein Gehalt, um den Artikel zum 13. Monatsgehalt in dieser Höhe zu öffnen.
Steuerklasse I, III, IV, V und VI im Vergleich
In Steuerklasse VI (Zweitjob) wird das Weihnachtsgeld am härtesten besteuert: 223 € netto. Klasse V liegt mit 223 € knapp darüber, Klasse III mit 391 € deutlich darüber. IV ohne Faktor ist identisch mit I.
Und Ihr normales Monatsnetto?Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihr reguläres Nettogehalt mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und individuellem Kassenbeitrag.
Kirchensteuer wird – wie beim Gehalt – als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Bei Sandra wären das 8,16 € bzw. 9,18 €.
Variante
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Netto
ohne Kirchensteuer
102,00 €
0,00 €
289,25 €
8 % (BY, BW)
102,00 €
8,16 €
281,09 €
9 % (übrige Länder)
102,00 €
9,18 €
280,07 €
Solidaritätszuschlag fällt auf 500 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse I erst an, wenn die Jahreslohnsteuer einschließlich Weihnachtsgeld die Freigrenze von 20.350 € übersteigt – nach unserer Rechnung ab etwa 7.700 € Monatsgehalt. Achtung, Besonderheit beim Lohnsteuerabzug: Ist die Freigrenze überschritten, werden auf die Lohnsteuer des Weihnachtsgeldes volle 5,5 % Soli einbehalten – die Milderungszone der Jahresberechnung gilt hier nicht. Was zu viel ist, kommt mit der Einkommensteuererklärung zurück.
Warum vom Weihnachtsgeld weniger übrig bleibt als vom Gehalt
Vom normalen Monatsgehalt bleiben Sandra 1.711 € netto (71 %). Vom Weihnachtsgeld sind es nur 58 %. Der Grund: Für das Gehalt gilt der Durchschnittssteuersatz, für das Weihnachtsgeld der höhere Grenzsteuersatz – jeder zusätzliche Euro im Jahr wird mit dem Satz besteuert, der am oberen Ende Ihres Einkommens gilt. Die Steuer beträgt hier 20 % des Weihnachtsgeldes, beim Gehalt nur 7 %.
Drei Tipps aus der Lohnbuchhaltung
Prüfen Sie im November die Abrechnung: Steht das Weihnachtsgeld als „sonstiger Bezug“ oder „Einmalzahlung“ drin? Dann wurde richtig gerechnet.
Wer im Jahr Lohn-Lücken hatte (Jobwechsel, unbezahlter Urlaub), zahlt auf das Weihnachtsgeld oft zu viel Lohnsteuer – die Steuererklärung holt das zurück.
Ein Teil des Weihnachtsgeldes lässt sich in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln (Entgeltumwandlung); dann sinken Steuern und Abgaben.
Mehr oder weniger Weihnachtsgeld bei 2.400 € Gehalt
Zum Vergleich die benachbarten Beträge – alle mit Sandras Monatsgehalt von 2.400 € in Steuerklasse I:
Bei 2.400 € Monatsgehalt in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben rund 289,25 € (58 %). Bei 3.000 € Gehalt wären es 282 €, bei 5.000 € Gehalt 255 €.
Wie viel bleibt von 500 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse 3?
Bei 2.400 € Gehalt rund 391,25 €; in Steuerklasse 5 sind es 223,25 €. Die Differenz gleicht die gemeinsame Steuererklärung von Ehepaaren aus.
Warum wird Weihnachtsgeld so hoch versteuert?
Weil es als sonstiger Bezug mit dem Grenzsteuersatz belastet wird: Die Lohnsteuer ist die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld (§ 39b Abs. 3 EStG). Zusätzlich fallen die vollen Sozialabgaben von rund 21,75 % an, solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich auf 500 € Weihnachtsgeld?
Bei 2.400 € Gehalt in Steuerklasse I 9,18 € bei 9 % bzw. 8,16 € bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg).
Bekomme ich Steuern auf das Weihnachtsgeld zurück?
Nur wenn zu viel einbehalten wurde – etwa bei Lücken im Jahreslohn, hohen Werbungskosten oder wenn Soli trotz Freigrenze abgezogen wurde. Das regelt die Einkommensteuererklärung.
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)