Weihnachtsgeld 1.000 € brutto: wie viel bleibt netto?
Kurz und ehrlich: Aus 1.000 € brutto Weihnachtsgeld werden bei 2.900 € Monatsgehalt rund 566 € netto (Steuerklasse I, 2026). Wie viel es bei Ihrem Gehalt und Ihrer Steuerklasse ist, zeigen die Tabellen unten.
Beispiel: Jana, 2.900 € brutto, Steuerklasse I
Ein typischer Fall aus der Praxis: Jana (Kauffrau für Büromanagement) hat 2.900 € Monatsgehalt und erhält 1.000 € Weihnachtsgeld. In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben 566,50 €. Entscheidend ist, dass das Weihnachtsgeld steuerlich ein sonstiger Bezug ist – es wird nicht wie ein Monatslohn versteuert.
Rechenschritt
Betrag
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld (12 × 2.900 €)
Das Prinzip heißt Jahreslohnsteuer-Differenzmethode. Klingt sperrig, ist aber fair: Die Steuer auf das Weihnachtsgeld ist genau der Betrag, um den Ihre Jahressteuer steigt, weil Sie das Weihnachtsgeld bekommen. Abweichungen zur späteren Steuererklärung entstehen nur durch Werbungskosten, Freibeträge oder Einkünfte des Partners.
Bei den Sozialabgaben gibt es keinen Trick: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kassieren den normalen Prozentsatz, solange die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze nicht ausgeschöpft ist. Bei 2.900 € Gehalt ist bis November noch 32.038 € „Luft“ bis zur Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung – das Weihnachtsgeld ist also voll beitragspflichtig.
Merksatz: Von 1.000 € Weihnachtsgeld gehen bei 2.900 € Gehalt rund 22 % an Lohnsteuer und 22 % an Sozialabgaben. Netto bleiben 57 % – vom normalen Monatsgehalt sind es 69 %.
Modellrechnung. Annahmen: Gehalt 12-mal gleich hoch, keine weiteren Einmalzahlungen im Jahr, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos (PV 2,4 %), keine Freibeträge, Auszahlung mit dem Novembergehalt. Ihre Abrechnung kann um einige Euro abweichen; zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommen Sie über die Steuererklärung zurück.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
1.000 € Weihnachtsgeld netto bei verschiedenen Monatsgehältern
Je höher das Gehalt, desto weniger bleibt vom gleichen Weihnachtsgeld – weil der Grenzsteuersatz steigt. Zwischen 2.000 € und 7.000 € Monatsgehalt schwankt das Netto von 1.000 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse I zwischen 496 € und 590 €.
Lesebeispiel: Bei 3.000 € Gehalt bleiben in Steuerklasse I 564 €. Steuerklasse IV ohne Faktor rechnet wie I. Klicken Sie auf ein Gehalt, um den Artikel zum 13. Monatsgehalt in dieser Höhe zu öffnen.
Steuerklasse I, III, IV, V und VI im Vergleich
Steuerklasse III bringt beim Weihnachtsgeld spürbar mehr netto (654 €), weil der doppelte Grundfreibetrag und der Splittingtarif im Lohnsteuerabzug stecken. In Klasse V fehlt der Grundfreibetrag ganz – deshalb bleibt nur 492 €. Wer in V ist, bekommt einen Teil davon meist über die Steuererklärung zurück.
Und Ihr normales Monatsnetto?Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihr reguläres Nettogehalt mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und individuellem Kassenbeitrag.
Kirchensteuer wird – wie beim Gehalt – als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Bei Jana wären das 17,28 € bzw. 19,44 €.
Variante
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Netto
ohne Kirchensteuer
216,00 €
0,00 €
566,50 €
8 % (BY, BW)
216,00 €
17,28 €
549,22 €
9 % (übrige Länder)
216,00 €
19,44 €
547,06 €
Solidaritätszuschlag fällt auf 1.000 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse I erst an, wenn die Jahreslohnsteuer einschließlich Weihnachtsgeld die Freigrenze von 20.350 € übersteigt – nach unserer Rechnung ab etwa 7.650 € Monatsgehalt. Achtung, Besonderheit beim Lohnsteuerabzug: Ist die Freigrenze überschritten, werden auf die Lohnsteuer des Weihnachtsgeldes volle 5,5 % Soli einbehalten – die Milderungszone der Jahresberechnung gilt hier nicht. Was zu viel ist, kommt mit der Einkommensteuererklärung zurück.
Warum vom Weihnachtsgeld weniger übrig bleibt als vom Gehalt
Vom normalen Monatsgehalt bleiben Jana 1.998 € netto (69 %). Vom Weihnachtsgeld sind es nur 57 %. Der Grund: Für das Gehalt gilt der Durchschnittssteuersatz, für das Weihnachtsgeld der höhere Grenzsteuersatz – jeder zusätzliche Euro im Jahr wird mit dem Satz besteuert, der am oberen Ende Ihres Einkommens gilt. Die Steuer beträgt hier 22 % des Weihnachtsgeldes, beim Gehalt nur 9 %.
Drei Tipps aus der Lohnbuchhaltung
Rechnen Sie nach: Das Weihnachtsgeld wird mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet. Ein „Extra-Prozent“ Lohnerhöhung wäre steuerlich fast gleich.
Bei Steuerklassenwechsel im Jahr wird die neue Klasse für das Weihnachtsgeld genutzt – Paare mit III/V sollten das bei der Planung bedenken.
Wer Kinder hat, zahlt 2026 weniger Pflegeversicherung (ab dem 2. Kind gestaffelt) – dann bleibt vom Weihnachtsgeld ein paar Euro mehr.
Mehr oder weniger Weihnachtsgeld bei 2.900 € Gehalt
Zum Vergleich die benachbarten Beträge – alle mit Janas Monatsgehalt von 2.900 € in Steuerklasse I:
Bei 2.900 € Monatsgehalt in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben rund 566,50 € (57 %). Bei 3.000 € Gehalt wären es 564 €, bei 5.000 € Gehalt 510 €.
Wie viel bleibt von 1.000 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse 3?
Bei 2.900 € Gehalt rund 654,50 €; in Steuerklasse 5 sind es 492,50 €. Die Differenz gleicht die gemeinsame Steuererklärung von Ehepaaren aus.
Warum wird Weihnachtsgeld so hoch versteuert?
Weil es als sonstiger Bezug mit dem Grenzsteuersatz belastet wird: Die Lohnsteuer ist die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld (§ 39b Abs. 3 EStG). Zusätzlich fallen die vollen Sozialabgaben von rund 21,75 % an, solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich auf 1.000 € Weihnachtsgeld?
Bei 2.900 € Gehalt in Steuerklasse I 19,44 € bei 9 % bzw. 17,28 € bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg).
Bekomme ich Steuern auf das Weihnachtsgeld zurück?
Nur wenn zu viel einbehalten wurde – etwa bei Lücken im Jahreslohn, hohen Werbungskosten oder wenn Soli trotz Freigrenze abgezogen wurde. Das regelt die Einkommensteuererklärung.
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)