Anspruch auf Weihnachtsgeld: Tarifvertrag, betriebliche Übung und Rückzahlungsklausel
Wann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen muss, wann er es zurückverlangen darf und was eine Stichtagsklausel wert ist – kompakt erklärt mit Checkliste.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein. Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Weihnachtsgeld zu zahlen. Trotzdem bekommen viele Beschäftigte eines – weil ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, der Arbeitsvertrag oder schlicht die jahrelange Praxis im Betrieb es vorsieht. Wer wissen will, ob er Anspruch hat, prüft diese vier Quellen der Reihe nach.
1. Tarifvertrag
Gilt ein Tarifvertrag (Tarifbindung beider Seiten oder Bezugnahme im Arbeitsvertrag), steht die Sonderzahlung meist dort: im öffentlichen Dienst als „Jahressonderzahlung“ (§ 20 TVöD/TV-L), in der Metall- und Elektroindustrie, im Einzelhandel oder im Bankgewerbe mit eigenen Prozentsätzen und Stichtagen. Der Tarifvertrag regelt auch Kürzungen für Elternzeit oder Krankheit.
2. Betriebsvereinbarung
Arbeitgeber und Betriebsrat können eine Sonderzahlung vereinbaren. Sie gilt dann für alle erfassten Beschäftigten unmittelbar.
3. Arbeitsvertrag
Steht im Vertrag „13. Monatsgehalt“ oder „Weihnachtsgeld in Höhe von …“, ist das eine feste Zusage. Klauseln wie „freiwillig und ohne Rechtsanspruch“ müssen klar und verständlich sein. Kombiniert der Vertrag einen Freiwilligkeits- mit einem Widerrufsvorbehalt, hält das Bundesarbeitsgericht das für widersprüchlich – der Vorbehalt ist dann unwirksam, und es bleibt beim Anspruch.
4. Betriebliche Übung
Zahlt der Arbeitgeber dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld in gleicher Weise, dürfen Beschäftigte davon ausgehen, dass es dauerhaft gewährt wird – es entsteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung. Wer das vermeiden will, muss bei jeder Zahlung klar erklären, dass sie freiwillig ist und keinen Anspruch für die Zukunft begründet. Neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen können sich auf eine bestehende Übung ebenfalls berufen.
Gleichbehandlung
Zahlt der Arbeitgeber einer Gruppe Weihnachtsgeld, darf er einzelne nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen. Teilzeitkräfte erhalten den Betrag anteilig (§ 4 TzBfG), Minijobber ebenso – mit Folgen für die 603-€-Grenze.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
Rückzahlungsklausel: Wann muss Weihnachtsgeld zurück?
Viele Verträge koppeln das Weihnachtsgeld an Betriebstreue: Wer kurz nach der Auszahlung kündigt, soll es zurückzahlen. Das ist zulässig, aber nur in Grenzen. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dafür Faustregeln entwickelt, die sich an der Höhe der Zahlung orientieren:
Höhe des Weihnachtsgeldes
Zulässige Bindung
bis 100 €
keine Rückzahlung
über 100 €, unter einem Monatsgehalt
Ausscheiden bis 31. März des Folgejahres
ein Monatsgehalt
bis 31. März (wer zum 31. März geht, darf in der Regel behalten)
mehr als ein Monatsgehalt
längstens bis 30. Juni, je nach Höhe
Die Klausel muss im Vertrag klar formuliert sein; eine zu lange Bindung ist insgesamt unwirksam – das Geld bleibt dann bei Ihnen. Zurückgezahlt wird außerdem nur das Brutto, das der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung (Korrektur der Steuer und Beiträge) verrechnet.
Stichtagsklausel: Nur wer am 31. Dezember noch da ist?
Hier kommt es auf den Zweck an. Belohnt das Weihnachtsgeld (auch) die geleistete Arbeit im Jahr – sogenannter Mischcharakter –, darf es nicht an den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums geknüpft werden (BAG, Urteil vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12). Wer im Laufe des Jahres ausscheidet, bekommt dann ein anteiliges Weihnachtsgeld. Ist es dagegen eine reine Treueprämie, die nur die Betriebszugehörigkeit honoriert, sind Stichtage eher zulässig. Ob das eine oder andere vorliegt, ergibt sich aus der Formulierung – Hinweise wie „anteilig für jeden Monat“ sprechen für Mischcharakter.
Checkliste: Habe ich Anspruch?
Tarifvertrag anwendbar? Dann dort nachlesen (Stichwort Sonderzahlung, Jahressonderzahlung).
Arbeitsvertrag: feste Zusage oder Freiwilligkeitsvorbehalt? Ist der Vorbehalt eindeutig?
Wurde in den letzten drei Jahren vorbehaltlos gezahlt? Lohnabrechnungen aufbewahren.
Erhalten vergleichbare Kolleginnen und Kollegen Weihnachtsgeld?
Ausschlussfristen im Vertrag beachten – oft müssen Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein. Ein Anspruch entsteht nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Was ist eine betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld?
Zahlt der Arbeitgeber dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld, entsteht in der Regel ein Anspruch für die Zukunft.
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur bei einer wirksamen Rückzahlungsklausel. Faustregel: bis 100 € nie, bis zu einem Monatsgehalt nur bei Ausscheiden vor dem 31. März, darüber höchstens bis 30. Juni.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich vor Dezember ausscheide?
Hat das Weihnachtsgeld Mischcharakter (Vergütung der Arbeitsleistung), ist eine Stichtagsklausel unwirksam und es besteht ein anteiliger Anspruch (BAG 13.11.2013 – 10 AZR 848/12).
Bekommen Teilzeitkräfte Weihnachtsgeld?
Ja, wenn vergleichbare Vollzeitkräfte es erhalten – anteilig nach der Arbeitszeit (§ 4 TzBfG).
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)