🇩🇪 Stand 11/2026
RATGEBER · MINIJOB 2026

Minijob und Weihnachtsgeld: so bleibt die 603-€-Grenze sicher

Weihnachtsgeld ist auch im Minijob erlaubt – solange die Jahresgrenze von 7.236 € hält. Wann die Ausnahme greift und wann aus dem Minijob ein Midijob wird.

MINIJOB-GRENZE 2026: 603 €. 7.236 € im Jahr · inkl. Weihnachtsgeld – Minijob WeihnachtsgeldMINIJOB-GRENZE 2026603 €7.236 € im Jahr · inkl. Weihnachtsgeld
Minijob 500 € + 300 € Weihnachtsgeld – Minijob Weihnachtsgeld erlaubt: Jan 500 €, Feb 500 €, Mär 500 €, Apr 500 €, Mai 500 €, Jun 500 €, Jul 500 €, Aug 500 €, Sep 500 €, Okt 500 €, Nov 500 €, Dez 800 €; Ø-Grenze 603 €.Minijob 500 € + 300 € WeihnachtsgeldJahressumme 6.300 € ≤ 7.236 € – bleibt MinijobJ: 500 €JF: 500 €FM: 500 €MA: 500 €AM: 500 €MJ: 500 €JJ: 500 €JA: 500 €AS: 500 €SO: 500 €ON: 500 €ND: 800 €DØ-Grenze 603 €

Dürfen Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?

Ja – und wenn vergleichbare Kolleginnen und Kollegen Weihnachtsgeld bekommen, haben Minijobber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sogar Anspruch darauf (anteilig). Der Haken: Das Weihnachtsgeld zählt zum Verdienst. 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €. Geprüft wird über das Jahr: Mehr als 7.236 € (12 × 603 €) inklusive Weihnachtsgeld darf es nicht werden.

Vertraglich vereinbart: ins Jahresentgelt einrechnen

Ist das Weihnachtsgeld im Vertrag zugesagt oder wird es regelmäßig gezahlt, muss der Arbeitgeber es schon zu Beginn auf das Jahr umlegen. Beispiel der Minijob-Zentrale: 550 € monatlich plus 900 € Weihnachtsgeld = 7.500 € im Jahr, im Schnitt 625 € – das ist von Anfang an ein Midijob, mit Sozialversicherungspflicht im Übergangsbereich.

550 € + 900 € Weihnachtsgeld – Minijob Grenze überschritten Weihnachtsgeld: Jan 550 €, Feb 550 €, Mär 550 €, Apr 550 €, Mai 550 €, Jun 550 €, Jul 550 €, Aug 550 €, Sep 550 €, Okt 550 €, Nov 1.450 €, Dez 550 €; Ø-Grenze 603 €.550 € + 900 € WeihnachtsgeldJahressumme 7.500 € > 7.236 € – MidijobJ: 550 €JF: 550 €FM: 550 €MA: 550 €AM: 550 €MJ: 550 €JJ: 550 €JA: 550 €AS: 550 €SO: 550 €ON: 1.450 €ND: 550 €DØ-Grenze 603 €

Spontan und einmalig: Ausnahme bis 1.206 €

Ein nicht vorhersehbares, einmaliges Weihnachtsgeld – etwa wegen eines außergewöhnlich guten Geschäftsjahres – darf die Jahresgrenze überschreiten, ohne dass der Minijob endet. Bedingung: Der Verdienst im Auszahlungsmonat liegt insgesamt bei höchstens 1.206 € (doppelte Monatsgrenze). Wiederholt sich die Zahlung jedes Jahr, ist sie nicht mehr unvorhersehbar – und kann zudem eine betriebliche Übung begründen.

FallMonatslohnWeihnachtsgeldJahressummeErgebnis
vereinbart500 €300 €6.300 €Minijob bleibt
vereinbart550 €900 €7.500 €Midijob ab Beginn
einmalig, unvorhersehbar560 €600 €7.320 €Minijob bleibt (Monat 1.160 € ≤ 1.206 €)
einmalig, unvorhersehbar603 €700 €7.936 €zu viel (Monat 1.303 € > 1.206 €)

Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenFür Minijobs ist der Rechner nicht gedacht – für Midi- und Vollzeitjobs zeigt er das Netto des Weihnachtsgeldes nach Steuerklasse.

Zum Weihnachtsgeld-Rechner →

Steuern und Abgaben auf Minijob-Weihnachtsgeld

Im Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten), 15 % Rentenversicherung und in der Regel 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen. Für Sie bleibt das Weihnachtsgeld deshalb fast vollständig netto. Einziger Abzug: Wer sich nicht von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, zahlt 3,6 % Eigenanteil – bei 300 € Weihnachtsgeld also 10,80 €.

Und im Midijob?

Im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) sind die Arbeitnehmerbeiträge reduziert. Ein zugesagtes Weihnachtsgeld wird anteilig in das regelmäßige Monatsentgelt eingerechnet und kann die Beiträge erhöhen. Liegt das regelmäßige Entgelt inklusive anteiligem Weihnachtsgeld über 2.000 €, endet der Übergangsbereich.

Tipps für Minijobber und Arbeitgeber

Rechenbeispiel: Wie viel Weihnachtsgeld passt noch?

Die Formel ist simpel: 7.236 € minus 12 × Monatslohn. Bei 450 € im Monat (5.400 € im Jahr) sind bis zu 1.836 € Weihnachtsgeld möglich, bei 520 € noch 996 €, bei 580 € nur 276 €. Wer bereits 603 € verdient, hat keinen Spielraum mehr – jedes vereinbarte Weihnachtsgeld macht den Minijob zum Midijob. Das ist nicht automatisch schlecht: Im Midijob erwerben Sie volle Ansprüche in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge sind im unteren Übergangsbereich stark reduziert.

Mehrere Minijobs

Wer zwei Minijobs hat, muss die Verdienste zusammenrechnen – inklusive Weihnachtsgeld aus beiden. Liegt die Summe über 7.236 € im Jahr, wird der zweite Job versicherungspflichtig. Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt dagegen anrechnungsfrei, solange er allein die Grenze einhält.

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Häufige Fragen

Dürfen Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?

Ja. Es zählt aber zum Verdienst: Lohn plus Weihnachtsgeld dürfen 2026 im Jahr höchstens 7.236 € betragen (603 € im Monatsdurchschnitt).

Was passiert, wenn das Weihnachtsgeld die Minijob-Grenze überschreitet?

Bei vereinbartem Weihnachtsgeld liegt dann ein Midijob mit Sozialversicherungspflicht vor. Ein einmaliges, unvorhersehbares Weihnachtsgeld ist erlaubt, wenn der Monatsverdienst höchstens 1.206 € beträgt.

Muss ich auf Minijob-Weihnachtsgeld Steuern zahlen?

In der Regel nicht selbst – der Arbeitgeber zahlt meist 2 % Pauschsteuer. Abgezogen wird nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %, wenn Sie nicht befreit sind.

Haben Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Wenn vergleichbare Beschäftigte Weihnachtsgeld bekommen, ja – anteilig nach Arbeitszeit (Gleichbehandlung, § 4 TzBfG).

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde.

Quellen & Rechenstand

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