Minijob und Weihnachtsgeld: so bleibt die 603-€-Grenze sicher
Weihnachtsgeld ist auch im Minijob erlaubt – solange die Jahresgrenze von 7.236 € hält. Wann die Ausnahme greift und wann aus dem Minijob ein Midijob wird.
Dürfen Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?
Ja – und wenn vergleichbare Kolleginnen und Kollegen Weihnachtsgeld bekommen, haben Minijobber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sogar Anspruch darauf (anteilig). Der Haken: Das Weihnachtsgeld zählt zum Verdienst. 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €. Geprüft wird über das Jahr: Mehr als 7.236 € (12 × 603 €) inklusive Weihnachtsgeld darf es nicht werden.
Vertraglich vereinbart: ins Jahresentgelt einrechnen
Ist das Weihnachtsgeld im Vertrag zugesagt oder wird es regelmäßig gezahlt, muss der Arbeitgeber es schon zu Beginn auf das Jahr umlegen. Beispiel der Minijob-Zentrale: 550 € monatlich plus 900 € Weihnachtsgeld = 7.500 € im Jahr, im Schnitt 625 € – das ist von Anfang an ein Midijob, mit Sozialversicherungspflicht im Übergangsbereich.
Spontan und einmalig: Ausnahme bis 1.206 €
Ein nicht vorhersehbares, einmaliges Weihnachtsgeld – etwa wegen eines außergewöhnlich guten Geschäftsjahres – darf die Jahresgrenze überschreiten, ohne dass der Minijob endet. Bedingung: Der Verdienst im Auszahlungsmonat liegt insgesamt bei höchstens 1.206 € (doppelte Monatsgrenze). Wiederholt sich die Zahlung jedes Jahr, ist sie nicht mehr unvorhersehbar – und kann zudem eine betriebliche Übung begründen.
Fall
Monatslohn
Weihnachtsgeld
Jahressumme
Ergebnis
vereinbart
500 €
300 €
6.300 €
Minijob bleibt
vereinbart
550 €
900 €
7.500 €
Midijob ab Beginn
einmalig, unvorhersehbar
560 €
600 €
7.320 €
Minijob bleibt (Monat 1.160 € ≤ 1.206 €)
einmalig, unvorhersehbar
603 €
700 €
7.936 €
zu viel (Monat 1.303 € > 1.206 €)
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenFür Minijobs ist der Rechner nicht gedacht – für Midi- und Vollzeitjobs zeigt er das Netto des Weihnachtsgeldes nach Steuerklasse.
Im Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten), 15 % Rentenversicherung und in der Regel 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen. Für Sie bleibt das Weihnachtsgeld deshalb fast vollständig netto. Einziger Abzug: Wer sich nicht von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, zahlt 3,6 % Eigenanteil – bei 300 € Weihnachtsgeld also 10,80 €.
Und im Midijob?
Im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) sind die Arbeitnehmerbeiträge reduziert. Ein zugesagtes Weihnachtsgeld wird anteilig in das regelmäßige Monatsentgelt eingerechnet und kann die Beiträge erhöhen. Liegt das regelmäßige Entgelt inklusive anteiligem Weihnachtsgeld über 2.000 €, endet der Übergangsbereich.
Tipps für Minijobber und Arbeitgeber
Weihnachtsgeld vor Vertragsbeginn mitdenken: Monatslohn so wählen, dass Lohn + Weihnachtsgeld ≤ 7.236 € im Jahr.
Statt Geld einen Sachbezug geben: Gutscheine bis 50 € im Monat sind steuer- und abgabenfrei und zählen nicht zum Minijob-Verdienst.
Weihnachtsfeier: bis 110 € je Teilnehmer bleiben steuer- und beitragsfrei – auch für Minijobber.
Mindestlohn-Erhöhungen beachten: Steigt der Mindestlohn 2027, steigt auch die Minijob-Grenze automatisch.
Rechenbeispiel: Wie viel Weihnachtsgeld passt noch?
Die Formel ist simpel: 7.236 € minus 12 × Monatslohn. Bei 450 € im Monat (5.400 € im Jahr) sind bis zu 1.836 € Weihnachtsgeld möglich, bei 520 € noch 996 €, bei 580 € nur 276 €. Wer bereits 603 € verdient, hat keinen Spielraum mehr – jedes vereinbarte Weihnachtsgeld macht den Minijob zum Midijob. Das ist nicht automatisch schlecht: Im Midijob erwerben Sie volle Ansprüche in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge sind im unteren Übergangsbereich stark reduziert.
Mehrere Minijobs
Wer zwei Minijobs hat, muss die Verdienste zusammenrechnen – inklusive Weihnachtsgeld aus beiden. Liegt die Summe über 7.236 € im Jahr, wird der zweite Job versicherungspflichtig. Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt dagegen anrechnungsfrei, solange er allein die Grenze einhält.
Ja. Es zählt aber zum Verdienst: Lohn plus Weihnachtsgeld dürfen 2026 im Jahr höchstens 7.236 € betragen (603 € im Monatsdurchschnitt).
Was passiert, wenn das Weihnachtsgeld die Minijob-Grenze überschreitet?
Bei vereinbartem Weihnachtsgeld liegt dann ein Midijob mit Sozialversicherungspflicht vor. Ein einmaliges, unvorhersehbares Weihnachtsgeld ist erlaubt, wenn der Monatsverdienst höchstens 1.206 € beträgt.
Muss ich auf Minijob-Weihnachtsgeld Steuern zahlen?
In der Regel nicht selbst – der Arbeitgeber zahlt meist 2 % Pauschsteuer. Abgezogen wird nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %, wenn Sie nicht befreit sind.
Haben Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Wenn vergleichbare Beschäftigte Weihnachtsgeld bekommen, ja – anteilig nach Arbeitszeit (Gleichbehandlung, § 4 TzBfG).
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde.
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)