🇩🇪 Stand 11/2026
RATGEBER · § 23a SGB IV

Sozialabgaben auf Weihnachtsgeld: die anteilige Beitragsbemessungsgrenze

Warum Gutverdiener auf ihr 13. Gehalt weniger Kranken- und Pflegebeiträge zahlen – und wann das Weihnachtsgeld voll beitragspflichtig ist.

BBG KRANKENVERSICHERUNG 2026: 5.812,50 €. pro Monat · 69.750 € im Jahr – Sozialabgaben Weihnachtsgeld BeitragsbemessungsgrenzeBBG KRANKENVERSICHERUNG 20265.812,50 €pro Monat · 69.750 € im Jahr
KV-pflichtiger Anteil des 13. Gehalts – anteilige Jahres-BBG Einmalzahlung: 3.000 € 100 %; 4.500 € 100 %; 5.000 € 100 %; 5.500 € 62 %; 5.800 € 2 %; 6.000 € 0 %; 7.000 € 0 %; 8.500 € 0 %KV-pflichtiger Anteil des 13. GehaltsWeihnachtsgeld = 1 Monatsgehalt, Auszahlung November3.000 €3.000 €: 100 %100 %4.500 €4.500 €: 100 %100 %5.000 €5.000 €: 100 %100 %5.500 €5.500 €: 62 %62 %5.800 €5.800 €: 2 %2 %6.000 €6.000 €: 0 %0 %7.000 €7.000 €: 0 %0 %8.500 €8.500 €: 0 %0 %

Sozialabgaben auf Weihnachtsgeld: die Grundregel

Weihnachtsgeld ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) und damit voll sozialversicherungspflichtig: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer zahlen 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag 8,75 % KV, 1,8 % PV (2,4 % kinderlos), 9,3 % RV und 1,3 % AV – zusammen rund 21,15 bis 21,75 %. Die Besonderheit steckt in der Obergrenze: Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, und für Einmalzahlungen gilt die anteilige Jahres-BBG.

So funktioniert die anteilige Jahres-BBG

  1. Die Lohnbuchhaltung nimmt die BBG für die bisherige Beschäftigungszeit im Kalenderjahr – bei Auszahlung im November und Beschäftigung seit Januar: 11 × 5.812,50 € = 63.937,50 € (KV/PV) und 11 × 8.450 € = 92.950 € (RV/AV).
  2. Davon zieht sie das bereits beitragspflichtige laufende Entgelt dieses Zeitraums ab.
  3. Der Rest ist die „SV-Luft“. Bis zu diesem Betrag ist das Weihnachtsgeld beitragspflichtig, darüber beitragsfrei.
Beispiel: 5.500 € Gehalt, 13. Gehalt 5.500 € im November. KV-Luft: 11 × (5.812,50 € − 5.500 €) = 3.438 €. Nur dieser Teil kostet Kranken- und Pflegebeiträge; Renten- und Arbeitslosenversicherung greifen voll, weil dort noch 32.450 € Luft sind. Sozialabgaben auf das 13. Gehalt: 966,28 € statt rund 1.196 € bei voller Pflicht. Bei Auszahlung im Dezember wären es 1.001,12 €.
Gehalt = 13. GehaltKV/PV-pflichtigRV/AV-pflichtigSV (Nov.)SV (Dez.)
3.000 €3.000 €3.000 €652 €652 €
4.500 €4.500 €4.500 €979 €979 €
5.000 €5.000 €5.000 €1.088 €1.088 €
5.500 €3.438 €5.500 €966 €1.001 €
5.800 €138 €5.800 €630 €632 €
6.000 €0 €6.000 €636 €636 €
7.000 €0 €7.000 €742 €742 €
8.500 €0 €0 €0 €0 €

Steuerklasse spielt hier keine Rolle; Annahmen: Beschäftigung seit Januar, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %.

Modellrechnung. Annahmen: Gehalt 12-mal gleich hoch, keine weiteren Einmalzahlungen im Jahr, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos (PV 2,4 %), keine Freibeträge, Auszahlung mit dem Novembergehalt. Ihre Abrechnung kann um einige Euro abweichen; zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommen Sie über die Steuererklärung zurück.

Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.

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Jobwechsel im Jahr: weniger Luft, mehr Beitragsfreiheit

Die anteilige BBG zählt nur die Monate beim aktuellen Arbeitgeber. Wer am 1. September mit 5.000 € Gehalt neu angefangen hat, kommt bis November auf 3 Monate: 3 × (5.812,50 € − 5.000 €) = 2.438 € KV-Luft. Ein Weihnachtsgeld von 2.500 € wäre dann nur bis 2.438 € kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Umgekehrt bedeutet das: Ein Weihnachtsgeld kurz nach dem Wechsel ist bei Gutverdienern oft günstiger, als man denkt.

Entgelt pro Monat mit 13. Gehalt im November – Einmalzahlung Beitragsbemessungsgrenze Monat: Jan 5.000 €, Feb 5.000 €, Mär 5.000 €, Apr 5.000 €, Mai 5.000 €, Jun 5.000 €, Jul 5.000 €, Aug 5.000 €, Sep 5.000 €, Okt 5.000 €, Nov 10.000 €, Dez 5.000 €; BBG KV/PV 5.812,50 €.Entgelt pro Monat mit 13. Gehalt im November5.000 € Gehalt, 13. Gehalt im NovemberJ: 5.000 €JF: 5.000 €FM: 5.000 €MA: 5.000 €AM: 5.000 €MJ: 5.000 €JJ: 5.000 €JA: 5.000 €AS: 5.000 €SO: 5.000 €ON: 10.000 €ND: 5.000 €DBBG KV/PV 5.812,50 €BBG RV/AV 8.450 €

Die Grafik zeigt, warum die Monatsbetrachtung allein in die Irre führt: Im November liegt das Entgelt mit 10.000 € weit über beiden Grenzen. Trotzdem ist das Weihnachtsgeld voll RV-pflichtig, weil über das Jahr gerechnet noch genug Luft bis zur anteiligen Jahres-BBG besteht.

Märzklausel: Weihnachtsgeld erst im neuen Jahr

Wird eine Einmalzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt und übersteigt sie die anteilige BBG des neuen Jahres, wird sie dem letzten Monat des Vorjahres zugeordnet (§ 23a Abs. 4 SGB IV) – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis bestand schon im Vorjahr. Ein „verspätetes“ Weihnachtsgeld im Januar lässt sich also nicht nutzen, um Beiträge zu sparen. Für die Lohnsteuer gilt dagegen das Zuflussprinzip: Fließt das Geld im Januar, zählt es steuerlich zum neuen Jahr.

Midijob, Minijob, Privatversicherte

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Häufige Fragen

Muss man auf Weihnachtsgeld Sozialabgaben zahlen?

Ja. Weihnachtsgeld ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und beitragspflichtig in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze.

Wie hoch sind die Sozialabgaben auf Weihnachtsgeld 2026?

Rund 21,15 % (mit Kind) bzw. 21,75 % (kinderlos) bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sinkt der Anteil.

Was ist die anteilige Jahres-BBG?

Die Beitragsbemessungsgrenze für die bisherige Beschäftigungszeit im Jahr (z. B. 11 × 5.812,50 € für KV/PV bei Auszahlung im November) abzüglich des bereits verbeitragten laufenden Entgelts.

Spare ich Sozialabgaben, wenn das Weihnachtsgeld im Januar kommt?

Meist nicht: Nach der Märzklausel wird eine Einmalzahlung von Januar bis März dem Vorjahr zugeordnet, wenn sie die anteilige BBG des neuen Jahres übersteigt.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr), Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr).

Quellen & Rechenstand

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