Weihnachtsgeld oder Inflationsprämie? Und welche steuerfreien Extras 2026 noch gehen
Die steuerfreie Inflationsprämie ist Geschichte. Was 2026 an ihre Stelle treten kann – und warum normales Weihnachtsgeld trotzdem Vorteile hat.
Inflationsausgleichsprämie: Was war das – und gibt es sie noch?
Zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 durften Arbeitgeber bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei als Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) zahlen. Viele Betriebe haben sie statt oder zusätzlich zum Weihnachtsgeld ausgezahlt – brutto gleich netto. Seit 2025 ist das vorbei. Eine Verlängerung oder Neuauflage für 2026 gibt es nach unserem Stand (3.11.2026) nicht. Wer heute eine „Prämie“ bekommt, versteuert sie wie Weihnachtsgeld.
Der Unterschied in Zahlen: 1.000 € Weihnachtsgeld bringen bei 3.500 € Gehalt in Steuerklasse I 550 € netto. 1.000 € Inflationsprämie hätten damals 1.000 € gebracht – 450 € mehr, und der Arbeitgeber sparte zusätzlich seinen Anteil an den Sozialabgaben (rund 21 %, also etwa 210 €).
Weihnachtsgeld 2026
Inflationsprämie (bis 2024)
Lohnsteuer
232 €
0 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
218 €
0 €
Netto von 1.000 €
550 €
1.000 €
zählt für die Rente
ja
nein
zählt für Arbeitslosengeld
ja
nein
Der letzte Punkt wird gern übersehen: Was abgabenfrei ist, bringt auch keine Rentenpunkte und erhöht kein Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das Weihnachtsgeld schon. Für Beschäftigte kurz vor der Rente oder mit absehbarer Arbeitslosigkeit kann das ein echter Faktor sein: Wer 2023 und 2024 statt Weihnachtsgeld eine Inflationsprämie bekam, hat in diesen Jahren etwas weniger Rentenanwartschaften gesammelt. Für den Arbeitgeber war die Prämie doppelt attraktiv, weil auch sein Anteil an den Sozialabgaben entfiel.
Warum gab es die Prämie überhaupt?
Die Inflationsausgleichsprämie war Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung im Herbst 2022, als die Verbraucherpreise stark gestiegen waren. Sie war freiwillig, musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden und durfte in mehreren Raten fließen. Viele Tarifverträge, etwa im öffentlichen Dienst, haben sie in Teilbeträgen genutzt. Ein ohnehin vereinbartes Weihnachtsgeld durfte nicht einfach in eine steuerfreie Prämie umgetauft werden.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
Wer als Arbeitgeber mehr Netto vom Brutto übrig lassen will, hat 2026 diese legalen Wege – oft kombinierbar mit einem regulären Weihnachtsgeld:
Instrument
Grenze 2026
Steuer / SV
Sachbezug (Gutschein, Guthabenkarte)
50 € pro Monat
frei (Freigrenze, § 8 Abs. 2 S. 11 EStG)
Weihnachtsfeier (Betriebsveranstaltung)
110 € je Teilnehmer, 2 × im Jahr
frei (Freibetrag, § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
Sachgeschenk zu persönlichem Anlass
60 € (z. B. Geburtstag)
frei als Aufmerksamkeit – nicht für Weihnachten
Weihnachtsgeschenk pauschal versteuert
bis 10.000 € je Empfänger
30 % Pauschsteuer (§ 37b EStG) durch Arbeitgeber
Entgeltumwandlung in bAV
8.112 € steuer-, 4.056 € SV-frei
frei, spätere Rente steuerpflichtig
Was davon lohnt sich für Beschäftigte?
Der 50-€-Sachbezug ist der Klassiker: 600 € im Jahr ohne Abzüge, aber nur als Gutschein oder Karte, nicht als Geld. Wichtig: Die 50 € sind eine Freigrenze – ein Euro darüber, und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig. Ein Weihnachtsgutschein über 50 € im Dezember funktioniert also nur, wenn in diesem Monat kein anderer Sachbezug läuft.
Die Entgeltumwandlung ist die einzige Möglichkeit, das Weihnachtsgeld selbst steuerfrei zu machen: Sie wandeln es vor der Auszahlung in einen Beitrag zur Betriebsrente um. Netto bleibt heute nichts, dafür fließen Steuern und Sozialabgaben in die Altersvorsorge. Arbeitgeber müssen 15 % Zuschuss geben, soweit sie Sozialabgaben sparen.
Und die „Aktivrente“?
Seit 2026 bleibt Arbeitslohn von Beschäftigten jenseits der Regelaltersgrenze bis 2.000 € im Monat steuerfrei. Das Weihnachtsgeld profitiert davon nur im Auszahlungsmonat: Ungenutzte Monatsbeträge lassen sich nicht übertragen. Mehr dazu im Ratgeber Weihnachtsgeld, Rente und Arbeitslosengeld.
Nein. Die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € galt nur vom 26.10.2022 bis 31.12.2024. Prämien in 2026 werden wie Weihnachtsgeld versteuert.
Was ist besser: Weihnachtsgeld oder Inflationsprämie?
Netto war die Prämie besser: 1.000 € kamen voll an, von 1.000 € Weihnachtsgeld bleiben bei 3.500 € Gehalt nur 550 €. Dafür zählt Weihnachtsgeld für Rente und Arbeitslosengeld.
Wie kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld steuerfrei zahlen?
Als Geld gar nicht. Steuerfrei sind Sachbezüge bis 50 € im Monat, die Weihnachtsfeier bis 110 € und die Umwandlung in eine Betriebsrente.
Ist ein Weihnachtsgutschein steuerfrei?
Bis 50 € im Monat als Sachbezug, wenn er nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt und kein anderer Sachbezug im selben Monat die Grenze ausschöpft.
Ist die Weihnachtsfeier steuerpflichtig?
Bis 110 € pro Teilnehmer und für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr nicht. Nur der übersteigende Teil ist Arbeitslohn.
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)