Weihnachtsgeld bei Kündigung, Elternzeit und Krankheit: wann gekürzt werden darf
Gekündigt, krank oder in Elternzeit – bekommen Sie trotzdem Weihnachtsgeld? Die Regeln mit Rechenbeispiel zur Kürzung pro Krankheitstag.
Weihnachtsgeld bei Kündigung
Ob Sie nach einer Kündigung Weihnachtsgeld bekommen, hängt von drei Fragen ab: Was steht im Vertrag oder Tarifvertrag? Welchen Zweck hat die Zahlung? Und wann endet das Arbeitsverhältnis?
Ausscheiden vor der Auszahlung: Hat das Weihnachtsgeld Mischcharakter (es vergütet auch die Arbeit im Jahr), steht Ihnen trotz Stichtagsklausel ein anteiliger Betrag zu – z. B. 9/12 bei Ausscheiden Ende September (BAG 13.11.2013 – 10 AZR 848/12). Reine Treueprämien können dagegen an einen Stichtag geknüpft werden.
Gekündigt, aber am Stichtag noch beschäftigt: Klauseln, die nur ein „ungekündigtes“ Arbeitsverhältnis belohnen, sind bei Mischcharakter ebenfalls problematisch.
Ausscheiden nach der Auszahlung: Dann greift höchstens eine Rückzahlungsklausel – bis 100 € nie, bis zu einem Monatsgehalt nur bei Ausscheiden vor dem 31. März.
Öffentlicher Dienst: Maßgeblich ist der 1. Dezember. Wer vorher ausscheidet, hat nach TVöD/TV-L keinen Anspruch – auch nicht anteilig.
Steuerlich gilt: Wird das anteilige Weihnachtsgeld mit der Schlussabrechnung gezahlt, ist es ein sonstiger Bezug wie jeder andere. Kommt es erst nach dem Ausscheiden, rechnet der alte Arbeitgeber es mit Steuerklasse VI ab, wenn Sie inzwischen woanders arbeiten – die Steuererklärung gleicht das aus.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
Krankheit allein lässt den Anspruch nicht entfallen. Arbeitgeber dürfen Sondervergütungen aber kürzen, wenn das vereinbart ist – höchstens um ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes je Krankheitstag (§ 4a Entgeltfortzahlungsgesetz). Ohne Kürzungsvereinbarung gibt es das volle Weihnachtsgeld, auch bei langer Krankheit, sofern es nicht ausdrücklich an tatsächliche Arbeitsleistung gekoppelt ist.
Rechenbeispiel: 3.000 € Monatsgehalt = 36.000 € im Jahr, bei 250 Arbeitstagen 144,00 € pro Tag. Ein Viertel davon sind 36,00 €. Bei 10 Krankheitstagen darf ein Weihnachtsgeld von 1.500 € also höchstens um 360 € gekürzt werden.
Krankheitstage
max. Kürzung
verbleibt von 1.500 €
3 Tage
108,00 €
1.392 €
5 Tage
180,00 €
1.320 €
10 Tage
360,00 €
1.140 €
20 Tage
720,00 €
780 €
Im öffentlichen Dienst gilt eine eigene Regel: Gekürzt wird um ein Zwölftel pro Monat ohne Entgeltanspruch. Monate mit Krankengeldzuschuss zählen nicht als Kürzungsmonat; erst nach Ende des Zuschusses (je nach Beschäftigungszeit nach bis zu 39 Wochen) wird anteilig gekürzt.
Weihnachtsgeld in Elternzeit und Mutterschutz
Mutterschutz: Zeiten der Beschäftigungsverbote gelten als Beschäftigungszeiten und dürfen das Weihnachtsgeld nicht mindern. Das hat der Europäische Gerichtshof schon 1999 entschieden (Urteil vom 21.10.1999 – C-333/97, Lewen).
Elternzeit: Hier ruht das Arbeitsverhältnis. Ob deshalb gekürzt werden darf, hängt von der Vereinbarung ab: Belohnt das Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung und sieht der Vertrag eine Kürzung für Zeiten ohne Arbeit vor, ist das zulässig. Ist es eine reine Treueprämie, bleibt der Anspruch auch in der Elternzeit – Betriebstreue zeigen Sie ja weiterhin. Im TVöD/TV-L entfällt die Kürzung nur bis zum Ende des Geburtsjahres; danach gibt es ein Zwölftel weniger je Monat Elternzeit.
Teilzeit in Elternzeit: Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld nach der reduzierten Arbeitszeit.
Wirkt sich das Weihnachtsgeld auf das Elterngeld aus?
Nein. Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngeldes außer Betracht. Eine zeitliche Verschiebung bringt deshalb nichts – Details im Elterngeld-Ratgeber.
Keine Rechtsberatung. Bei Streit über Kürzungen helfen Betriebs- oder Personalrat, Gewerkschaft und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich gekündigt habe?
Kommt auf Zweck und Klausel an. Bei Mischcharakter besteht ein anteiliger Anspruch, auch bei Stichtagsklausel. Reine Treueprämien dürfen an einen Stichtag gebunden sein.
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen?
Nur wenn es vereinbart ist, und höchstens um ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes je Krankheitstag (§ 4a EFZG).
Gibt es in der Elternzeit Weihnachtsgeld?
Wenn es eine reine Treueprämie ist, ja. Vergütet es die Arbeitsleistung und sieht der Vertrag eine Kürzung vor, kann es für Monate der Elternzeit gekürzt werden.
Darf Weihnachtsgeld wegen Mutterschutz gekürzt werden?
Nein. Zeiten der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote dürfen nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden (EuGH C-333/97, Lewen).
Wie wird die Jahressonderzahlung im TVöD bei Elternzeit gekürzt?
Bis zum Ende des Kalenderjahres der Geburt gar nicht, danach um ein Zwölftel je Monat ohne Entgeltanspruch.
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)