Weihnachtsgeld 750 € brutto: wie viel bleibt netto?
750 Euro Weihnachtsgeld, und was kommt an? Bei 2.700 € Gehalt (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer) etwa 429 €. Lohnsteuer und Sozialabgaben nehmen sich zusammen 321 € – mehr, als viele erwarten.
Beispiel: Kevin, 2.700 € brutto, Steuerklasse I
Nehmen wir Kevin: Fachkraft für Lagerlogistik, 2.700 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos, gesetzlich versichert. Er bekommt in diesem Jahr 750 € Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt. Auf dem Konto landen davon 428,88 €. Der Rechenweg ist kein Geheimnis:
Rechenschritt
Betrag
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld (12 × 2.700 €)
Wichtig zu verstehen: Würde der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach zum Novembergehalt addieren und die Monatstabelle anwenden, käme in der Regel eine zu hohe Steuer heraus. Deshalb schreibt § 39b Abs. 3 EStG für sonstige Bezüge den Umweg über die Jahreslohnsteuer vor. Die Steuer entspricht ungefähr dem, was das Weihnachtsgeld auch in Ihrer Einkommensteuererklärung kosten würde.
Bei den Sozialabgaben gibt es keinen Trick: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kassieren den normalen Prozentsatz, solange die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze nicht ausgeschöpft ist. Bei 2.700 € Gehalt ist bis November noch 34.238 € „Luft“ bis zur Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung – das Weihnachtsgeld ist also voll beitragspflichtig.
Merksatz: Von 750 € Weihnachtsgeld gehen bei 2.700 € Gehalt rund 21 % an Lohnsteuer und 22 % an Sozialabgaben. Netto bleiben 57 % – vom normalen Monatsgehalt sind es 70 %.
Modellrechnung. Annahmen: Gehalt 12-mal gleich hoch, keine weiteren Einmalzahlungen im Jahr, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos (PV 2,4 %), keine Freibeträge, Auszahlung mit dem Novembergehalt. Ihre Abrechnung kann um einige Euro abweichen; zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommen Sie über die Steuererklärung zurück.
Ihr eigenes Weihnachtsgeld netto berechnenMonatsgehalt, Weihnachtsgeld, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben – der Rechner zeigt sofort, was nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt.
750 € Weihnachtsgeld netto bei verschiedenen Monatsgehältern
Die Tabelle zeigt das typische Muster: Bis rund 5.000 € Gehalt steigt die Abzugsquote stetig, darüber wirkt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) gegen. Netto liegen alle Werte zwischen 373 € und 443 €.
Lesebeispiel: Bei 2.500 € Gehalt bleiben in Steuerklasse I 433 €. Steuerklasse IV ohne Faktor rechnet wie I. Klicken Sie auf ein Gehalt, um den Artikel zum 13. Monatsgehalt in dieser Höhe zu öffnen.
Steuerklasse I, III, IV, V und VI im Vergleich
Verheiratete mit III/V sehen auf dem Konto große Unterschiede: In Klasse III bleiben 515 €, in Klasse V 336 € – eine Differenz von 179 €. Das ist aber nur eine Vorauszahlung. Über die gemeinsame Steuererklärung gleicht das Finanzamt aus; am Ende zählt das Paar, nicht die Klasse.
Und Ihr normales Monatsnetto?Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihr reguläres Nettogehalt mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und individuellem Kassenbeitrag.
Kirchensteuer wird – wie beim Gehalt – als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Bei Kevin wären das 12,64 € bzw. 14,22 €.
Variante
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Netto
ohne Kirchensteuer
158,00 €
0,00 €
428,88 €
8 % (BY, BW)
158,00 €
12,64 €
416,24 €
9 % (übrige Länder)
158,00 €
14,22 €
414,66 €
Solidaritätszuschlag fällt auf 750 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse I erst an, wenn die Jahreslohnsteuer einschließlich Weihnachtsgeld die Freigrenze von 20.350 € übersteigt – nach unserer Rechnung ab etwa 7.650 € Monatsgehalt. Achtung, Besonderheit beim Lohnsteuerabzug: Ist die Freigrenze überschritten, werden auf die Lohnsteuer des Weihnachtsgeldes volle 5,5 % Soli einbehalten – die Milderungszone der Jahresberechnung gilt hier nicht. Was zu viel ist, kommt mit der Einkommensteuererklärung zurück.
Warum vom Weihnachtsgeld weniger übrig bleibt als vom Gehalt
Vom normalen Monatsgehalt bleiben Kevin 1.884 € netto (70 %). Vom Weihnachtsgeld sind es nur 57 %. Der Grund: Für das Gehalt gilt der Durchschnittssteuersatz, für das Weihnachtsgeld der höhere Grenzsteuersatz – jeder zusätzliche Euro im Jahr wird mit dem Satz besteuert, der am oberen Ende Ihres Einkommens gilt. Die Steuer beträgt hier 21 % des Weihnachtsgeldes, beim Gehalt nur 8 %.
Drei Tipps aus der Lohnbuchhaltung
Planen Sie mit dem Netto, nicht mit dem Brutto: Für Geschenke und Rücklagen stehen hier nur rund 429 € zur Verfügung.
Werbungskosten über 1.230 € im Jahr (Pendeln, Arbeitsmittel) senken die Steuer auf das Weihnachtsgeld nachträglich – in der Steuererklärung.
Fragen Sie nach einem Sachbezug: Gutscheine bis 50 € im Monat sind steuer- und abgabenfrei, ein Teil des „Weihnachtsbonus“ könnte so mehr wert sein.
Mehr oder weniger Weihnachtsgeld bei 2.700 € Gehalt
Zum Vergleich die benachbarten Beträge – alle mit Kevins Monatsgehalt von 2.700 € in Steuerklasse I:
Bei 2.700 € Monatsgehalt in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben rund 428,88 € (57 %). Bei 3.000 € Gehalt wären es 423 €, bei 5.000 € Gehalt 384 €.
Wie viel bleibt von 750 € Weihnachtsgeld in Steuerklasse 3?
Bei 2.700 € Gehalt rund 514,88 €; in Steuerklasse 5 sind es 335,88 €. Die Differenz gleicht die gemeinsame Steuererklärung von Ehepaaren aus.
Warum wird Weihnachtsgeld so hoch versteuert?
Weil es als sonstiger Bezug mit dem Grenzsteuersatz belastet wird: Die Lohnsteuer ist die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld (§ 39b Abs. 3 EStG). Zusätzlich fallen die vollen Sozialabgaben von rund 21,75 % an, solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich auf 750 € Weihnachtsgeld?
Bei 2.700 € Gehalt in Steuerklasse I 14,22 € bei 9 % bzw. 12,64 € bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg).
Bekomme ich Steuern auf das Weihnachtsgeld zurück?
Nur wenn zu viel einbehalten wurde – etwa bei Lücken im Jahreslohn, hohen Werbungskosten oder wenn Soli trotz Freigrenze abgezogen wurde. Das regelt die Einkommensteuererklärung.
Quellen & Rechenstand
BMF: Programmablaufplan für den maschinellen Lohnsteuerabzug 2026 (Schreiben vom 12.11.2025); § 39b Abs. 3 EStG (sonstige Bezüge)