🇩🇪 Stand 11/2026
BEEG · STAND NOV. 2026 · GEBURT 2027

Elterngeld bei 4.000 € brutto: so viel bekommen Sie pro Monat

4.000 Euro brutto bringen nach aktuellem Recht etwa 1.656 € Elterngeld im Monat, als ElterngeldPlus 828 €. In Steuerklasse III wären es 1.800 €, in Steuerklasse V nur 1.381 €.

BASISELTERNGELD / MONAT: 1.655,68 €. ElterngeldPlus 827,84 € · Ersatzrate 65,0 %€BASISELTERNGELD / MONAT1.655,68 €ElterngeldPlus 827,84 € · Ersatzrate 65,0 %
Aufteilung von 4.000 € Bemessungsbrutto: Elterngeld 1.656 € (41 %); Lücke 892 € (22 %); Abzüge 1.453 € (36 %)Bemessungsbrutto: wohin es geht41 %vom BruttoElterngeld · 41 %1.656 €Lücke · 22 %892 €Abzüge · 36 %1.453 €

So wird aus 4.000 € brutto das Elterngeld

Das „Netto“ im Elterngeld ist ein Rechenwert: Vom durchschnittlichen Monatsbrutto werden eine Werbungskostenpauschale, die Lohnsteuer nach einem festen Programmablaufplan und pauschal 21 % Sozialabgaben abgezogen. Echte Krankenkassenbeiträge, Freibeträge oder Steuererstattungen spielen keine Rolle.

RechenschrittBetrag
Bemessungsbrutto (Ø pro Monat)4.000,00 €
− Werbungskostenpauschale (1.230 € ÷ 12)−102,50 €
− Lohnsteuer (StKl I/IV, PAP 2026)−531,83 €
− Solidaritätszuschlag−0,00 €
− Sozialabgaben pauschal 21 % (9 + 10 + 2 %)−818,48 €
= Elterngeldnetto2.547,20 €
× Ersatzrate 65,0 %
= Basiselterngeld1.655,68 €
Vom Brutto zum Elterngeld bei 4.000 € brutto: Bemessungsbrutto 4.000 €; − Werbungskosten 102 €; − Lohnsteuer + Soli 532 €; − Sozialabgaben 21 % 818 €; = Elterngeldnetto 2.547 €; → Basiselterngeld 1.656 €Vom Brutto zum Elterngeld bei 4.000 € bruttoBemessungsbrutto4.000 €− Werbungskosten102 €− Lohnsteuer + Soli532 €− Sozialabgaben 21 %818 €= Elterngeldnetto2.547 €→ Basiselterngeld1.656 €

Warum Elterngeldnetto (2.547 €) und Lohnzettel-Netto (2.606 €) abweichen

Die Differenz von 58 € entsteht vor allem durch zwei Pauschalen: Die Elterngeldstelle zieht 102,50 € Werbungskosten ab, die auf Ihrer Abrechnung nicht auftauchen, rechnet dafür aber mit 21 % statt mit Ihren tatsächlichen Sozialabgaben (2026 rund 21,75 % für Kinderlose bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Sonstige Bezüge wie Boni, 13. Gehalt oder Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt; wer viel variabel verdient, sollte das einplanen.

ANNAHMENSteuerklasse I bzw. IV ohne Faktor, keine Kirchensteuer, gesetzlich kranken-, renten- und arbeitslosenversichert, Geburt 2027 (Lohnsteuer nach PAP 2026). Mit Kirchensteuer (8 %) sinkt das Elterngeld auf 1.628,03 €.

Keine Rechtsberatung. Die Werte sind Modellrechnungen nach den Pauschalen des BEEG (Stand 3.11.2026). Den verbindlichen Betrag nennt nur der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle; Abweichungen ergeben sich z. B. durch Einmalzahlungen, Elternzeit-, Kranken- oder Mutterschutzmonate im Bemessungszeitraum.

Eigenes Elterngeld berechnenBrutto, Steuerklasse, Kirchensteuer, Geschwisterbonus und Mehrlinge eingeben – der Elterngeldrechner zeigt Elterngeldnetto, Basiselterngeld und ElterngeldPlus sofort.

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Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bei 4.000 € brutto?

Mit Basiselterngeld erhalten Sie 1.655,68 € pro Monat für bis zu 12 Monate, zusammen mit den 2 Partnermonaten 14 Monate pro Kind. ElterngeldPlus halbiert den Betrag auf 827,84 €, läuft dafür doppelt so lange: Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Wer nach der Geburt gar nicht arbeitet, bekommt also insgesamt denselben Betrag; der Unterschied liegt in der Laufzeit.

ModellMonatlichMonateSumme
Basiselterngeld (12 + 2)1.655,68 €1423.180 €
ElterngeldPlus (24 + 4)827,84 €2823.180 €
Mix: 10 Basis + 4 Plus + 2 Partner-Basis—1623.180 €
+ Partnerschaftsbonus (je 4 Plus-Monate)827,84 €+4 je Elternteilabhängig von Teilzeit
Vergleich der Bezugsmodelle bei 4.000 € brutto: Basiselterngeld 14 × 1.656 € = 23.180 €; ElterngeldPlus 28 × 828 € = 23.180 €; Mix 6 Basis + 12 Plus + 2 Partnermonate Basis = 23.180 €.Drei Bezugsmodelle im Vergleich12×1.656 €Nur Basiselterngeld23.180 € · 14 Mon.24×828 €4×828 €Nur ElterngeldPlus23.180 € · 28 Mon.6×1.656 €12×828 €Mix: 6 Basis + 12 Plus23.180 € · 20 Mon.061214182428Elternteil APartnermonate BLebensmonat

Wichtig: Beide Eltern dürfen seit dem 1.4.2024 nur noch einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar in den ersten 12 Lebensmonaten (Ausnahmen u. a. bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung). Nach dem 14. Lebensmonat ist nur noch ElterngeldPlus möglich. Die Mutter „verbraucht“ die ersten beiden Lebensmonate in der Regel als Basiselterngeld, weil das Mutterschaftsgeld nach der Geburt angerechnet wird.

ElterngeldPlus mit Teilzeit und Partnerschaftsbonus

Richtig attraktiv wird ElterngeldPlus, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten (erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden). Dann ersetzt das Elterngeld 65,0 % der Differenz zwischen Ihrem Elterngeldnetto vor der Geburt und dem in Teilzeit – höchstens aber die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen, also 827,84 €. Gerade im mittleren Einkommensbereich bleibt der Plus-Betrag oft nahe am Maximum, weil die Differenz groß genug ist.

TeilzeitBruttoLohnzettel-NettoElterngeldPlusZusammen
20 Std.2.000 €1.477 €740,51 €2.217 €
24 Std.2.400 €1.711 €586,79 €2.298 €
28 Std.2.800 €1.941 €435,94 €2.377 €
32 Std.3.200 €2.167 €287,79 €2.455 €

Annahme: Vollzeit = 40 Stunden, Gehalt proportional. Lohnzettel-Netto 2026 in Steuerklasse I; das ElterngeldPlus wird mit dem Elterngeldnetto der Teilzeit berechnet. Sonderfall Minimum: Auch bei sehr hohem Teilzeitgehalt gibt es mindestens 150 € ElterngeldPlus.

Partnerschaftsbonus: bis zu 4 Extra-Monate

Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 2 bis 4 Monate lang zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, bekommt jeder 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Bei 28 Wochenstunden wären das für Sie 435,94 € pro Monat, über 4 Monate also 1.744 € extra. Alleinerziehende können den Bonus ebenfalls nutzen, wenn sie selbst 24 bis 32 Stunden arbeiten.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Leben ältere Geschwister im Haushalt – ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren (bei Kindern mit Behinderung bis 14) –, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 € (ElterngeldPlus: 37,50 €). Für Zwillinge gibt es 300 € mehr pro Monat, für Drillinge 600 €.

SituationBasiselterngeldElterngeldPlus12 Monate Basis
Ein Kind1.655,68 €827,84 €19.868 €
Mit Geschwisterbonus1.821,24 €910,62 €21.855 €
Zwillinge1.955,68 €977,84 €23.468 €
Drillinge2.255,68 €1.127,84 €27.068 €

Tipp: Bei Geschwisterkindern lohnt es sich, Basismonate vor den Geburtstag des älteren Kindes zu legen, solange der Bonus noch läuft.

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Steuerklasse und Elterngeld: lohnt sich der Wechsel?

Bei 4.000 € brutto macht die Steuerklasse einen großen Unterschied: In Klasse III zahlen Sie weniger Lohnsteuer, das Elterngeldnetto steigt und mit ihm das Elterngeld – 1.800 € statt 1.656 €. In Klasse V sinkt es auf 1.381 €. Über 12 Monate sind das 5.033 € Unterschied zwischen III und V.

SteuerklasseLohnzettel-NettoElterngeldnettoBasiselterngeld
I / IV2.606 €2.547 €1.655,68 €
III2.928 €2.871 €1.800,00 €
V2.185 €2.124 €1.380,62 €

Steuerklassenwechsel: rechtzeitig vor dem Mutterschutz

Verheiratete können die Steuerklasse einmal im Jahr wechseln. Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum in der überwiegenden Zahl der Monate gegolten hat – also mindestens 7 von 12 Monaten. Praktisch heißt das: Der Antrag beim Finanzamt sollte spätestens etwa 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein (Mutterschutzmonate werden übersprungen und verschieben den Zeitraum nach hinten). Wechselt der verdienende Partner im Gegenzug in Klasse V, sinkt dessen monatliches Netto – über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus. Auch das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) wird berücksichtigt.

Steuern: Progressionsvorbehalt und Einkommensgrenze

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ab 410 € Elterngeld im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Modellrechnung für ein Ehepaar (Zusammenveranlagung, Tarif 2026), in dem beide 4.000 € brutto verdienen:

Szenario im KalenderjahrElterngeld im JahrSteuersatz ohne → mitMehrsteuer ca.
6 Monate Gehalt + 6 Monate Elterngeld9.934 €12,9 % → 15,2 %1.293 €
12 Monate Elterngeld19.868 €6,7 % → 13,4 %2.505 €

Die Nachzahlung fällt erst mit dem Steuerbescheid an, oft ein Jahr später. Wer sie vergisst, erlebt eine böse Überraschung. Mehr dazu: Progressionsvorbehalt beim Elterngeld.

Einkommensgrenze 175.000 € – betrifft Sie das?

Für Geburten ab dem 1.4.2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € lag – für Paare gemeinsam und für Alleinerziehende gleichermaßen. Mit 4.000 € brutto haben Sie allein ein zu versteuerndes Einkommen von grob 37.350 €. Ihr Partner oder Ihre Partnerin dürfte dann bis etwa 12.958 € brutto im Monat verdienen, bevor die Grenze greift. Die Grenze wird erst bei zwei sehr hohen Gehältern relevant.

Was bleibt im ersten Jahr? Einkommenslücke und Mutterschutz

Im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bekommen angestellte Mütter über Mutterschaftsgeld (bis 13 € pro Tag von der Krankenkasse) plus Arbeitgeberzuschuss in etwa ihr volles Netto, hier also rund 2.606 €. Danach fällt das Einkommen auf das Elterngeld: Die Lücke beträgt 950 € pro Monat (36 % weniger) bzw. rund 11.398 € über 12 Monate.

Monatliches Einkommen im Vergleich: Netto vorher 2.606 €; Mutterschutz (Netto) 2.606 €; Basiselterngeld 1.656 €; ElterngeldPlus 828 €Was monatlich ankommtNetto vorher2.606 €Mutterschutz (Netto)2.606 €Basiselterngeld1.656 €ElterngeldPlus828 €

Den Zeitplan Schritt für Schritt finden Sie im Ratgeber Elterngeld-Antrag: Fristen & Unterlagen.

Ausblick – Elterngeldreform geplant: Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist seit 28.10.2026 in der Ressortabstimmung; das Kabinett soll im November 2026 beraten. Diskutiert werden u. a. ein Mindestbetrag von 330 € und ein Höchstbetrag von 1.900 € (heute 300 € / 1.800 €), eine höhere Ersatzrate in den ersten Monaten und eine neue Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Frühere Berichte nannten einen Start im November 2027. Das ist noch kein geltendes Recht – alle Zahlen auf dieser Seite beruhen auf dem aktuell gültigen BEEG.

Eigenes Elterngeld berechnenMit Ihren genauen Zahlen rechnen: Bemessungsbrutto, Steuerklasse und Kirchensteuer eingeben und Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Teilzeit-Variante vergleichen.

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Vergleich: Elterngeld bei benachbarten Gehältern

250 € mehr Brutto bringen rund 88 € mehr Basiselterngeld im Monat. Zum Vergleich Geburten im Jahr 2026 (Lohnsteuer nach PAP 2025): 1.650,85 €.

BruttoLohnzettel-NettoElterngeldnettoErsatzrateBasisPlus
3.500 €2.333 €2.272 €65,0 %1.477,09 €738,54 €
3.750 €2.470 €2.411 €65,0 %1.566,95 €783,48 €
4.000 €2.606 €2.547 €65,0 %1.655,68 €827,84 €
4.250 €2.739 €2.682 €65,0 %1.743,32 €871,66 €
4.500 €2.871 €2.815 €65,0 %1.800,00 €900,00 €

Weitere Elterngeld-Beispiele und Ratgeber

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 4.000 € brutto?

Rund 1.655,68 € Basiselterngeld pro Monat bzw. 827,84 € ElterngeldPlus (Steuerklasse I/IV, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer, Geburt 2027). Grundlage ist ein pauschaliertes Elterngeldnetto von 2.547,20 € und eine Ersatzrate von 65,0 %.

Warum ist mein Elterngeld niedriger als 65 % meines Nettos?

Weil die Elterngeldstelle nicht Ihr Lohnzettel-Netto (2.606 €) nimmt, sondern ein pauschaliertes Elterngeldnetto: Brutto minus 102,50 € Werbungskostenpauschale, Lohnsteuer nach Programmablaufplan und 21 % Sozialabgabenpauschale. Das ergibt hier 2.547 €.

Wie viel ElterngeldPlus bekomme ich bei 4.000 € brutto mit Teilzeit?

Bei 24 Wochenstunden (ca. 2.400 € brutto) rund 586,79 € ElterngeldPlus, bei 32 Stunden 287,79 €. Ohne Einkommen nach der Geburt sind es 827,84 €.

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel für das Elterngeld bei 4.000 € brutto?

Bei gleichem Brutto von 4.000 € ergibt Steuerklasse III etwa 1.800 € Basiselterngeld, Klasse I/IV 1.656 € und Klasse V 1.381 €. Die neue Klasse muss im Bemessungszeitraum mindestens 7 Monate gegolten haben.

Muss ich auf das Elterngeld Steuern zahlen?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Im Modell (Ehepaar, beide 4.000 € brutto, 6 Monate Elterngeld im Jahr) ergibt das rund 1.293 € Steuernachzahlung. Ab 410 € Elterngeld im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.

Quellen

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