Elterngeld für Selbstständige: was anders ist
Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende haben Anspruch auf Elterngeld – mit denselben Prozentsätzen, Mindest- und Höchstbeträgen wie Angestellte. Unterschiede gibt es bei drei Punkten: dem Bemessungszeitraum, dem Gewinn als Grundlage und den pauschalen Abzügen.
1. Bemessungszeitraum: das letzte Steuerjahr
Maßgeblich ist der Gewinn im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt – in der Regel das Kalenderjahr davor. Bei einer Geburt im Jahr 2027 also der Gewinn 2026. Nachgewiesen wird er mit dem Einkommensteuerbescheid; liegt dieser noch nicht vor, wird vorläufig bewilligt (z. B. auf Basis der Gewinnermittlung).
Haben Sie Mischeinkünfte (Angestellt + selbstständig), gilt für beide Einkommensarten das Steuerjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum.
2. Gewinn statt Brutto
Grundlage ist der steuerliche Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft, geteilt durch 12. Eine Werbungskostenpauschale gibt es hier nicht.
3. Pauschale Abzüge: oft höheres Elterngeldnetto
Steuern werden nach Steuerklasse IV ohne Faktor berechnet. Sozialabgaben werden nur abgezogen, wenn Sie pflichtversichert waren – also z. B. 10 % für die Rentenversicherung bei Handwerkern, Lehrern oder Künstlern in der KSK, 9 % für die Krankenversicherung nur bei Versicherungspflicht. Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat dadurch ein höheres Elterngeldnetto als ein Angestellter mit gleichem Brutto.
| Gewinn/Monat | Elterngeldnetto (keine Pflicht-SV) | Basiselterngeld | Elterngeldnetto (KV + RV pflicht) | Basiselterngeld |
|---|
| 1.500 € | 1.476 € | 959,24 € | 1.191 € | 797,80 € |
| 2.500 € | 2.288 € | 1.486,88 € | 1.812 € | 1.178,12 € |
| 3.500 € | 3.064 € | 1.800,00 € | 2.399 € | 1.559,57 € |
| 4.500 € | 3.814 € | 1.800,00 € | 2.959 € | 1.800,00 € |
| 6.000 € | 4.878 € | 1.800,00 € | 3.738 € | 1.800,00 € |
MODELLLohnsteuer nach PAP 2026, Steuerklasse IV ohne Faktor, keine Kirchensteuer; der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bei Gewinneinkünften nicht abgezogen. Grobe Schätzung – verbindlich rechnet die Elterngeldstelle.
Weiterarbeiten im Elterngeldbezug: die 25-%-Pauschale
Viele Selbstständige können ihr Geschäft nicht ein Jahr ruhen lassen. Erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden. Der Gewinn während des Bezugs wird angerechnet – dabei werden die Betriebsausgaben pauschal mit 25 % der Einnahmen angesetzt; die tatsächlichen Ausgaben nur auf Antrag. Beispiel: Bei 2.000 € Einnahmen im Monat zählt ein elterngeldrechtlicher Gewinn von 1.500 €. Mit 3.000 € Gewinn vor der Geburt bleiben dann rund 782,27 € ElterngeldPlus pro Monat.
- Gewinn möglichst in Monate außerhalb des Bezugs legen – Rechnungen gezielt vor oder nach dem Bezugszeitraum stellen (Zufluss zählt).
- ElterngeldPlus statt Basis wählen, wenn Sie weiterarbeiten: Der Plus-Betrag wird weniger stark gekürzt.
- Nach Ablauf des Bezugs müssen Sie das tatsächliche Einkommen nachweisen; das Elterngeld wird zunächst vorläufig gezahlt und ggf. zurückgefordert.
- Einkommensgrenze beachten: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen beider Eltern im Jahr vor der Geburt (über 175.000 € kein Anspruch).
Wahlrecht für Neugründer und Einbrüche
Lag das Vorjahr wegen Gründung oder einer Schwangerschaftserkrankung ungewöhnlich niedrig, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein früheres Jahr herangezogen werden – fragen Sie Ihre Elterngeldstelle nach einer Verschiebung des Bemessungszeitraums. Für Gewinne aus Photovoltaik-Anlagen oder Vermietung gilt: Vermietung ist kein Erwerbseinkommen und zählt beim Elterngeld nicht.
Ausblick – Elterngeldreform geplant: Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist seit 28.10.2026 in der Ressortabstimmung; das Kabinett soll im November 2026 beraten. Diskutiert werden u. a. ein Mindestbetrag von 330 € und ein Höchstbetrag von 1.900 € (heute 300 € / 1.800 €), eine höhere Ersatzrate in den ersten Monaten und eine neue Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Frühere Berichte nannten einen Start im November 2027. Das ist noch kein geltendes Recht – alle Zahlen auf dieser Seite beruhen auf dem aktuell gültigen BEEG.
Häufige Fragen
Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?
Grundlage ist der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt, geteilt durch 12. Davon werden pauschal Steuern (Steuerklasse IV ohne Faktor) und nur bei Pflichtversicherung 9 % KV/PV, 10 % RV und 2 % AV abgezogen. Vom Ergebnis gibt es 65 bis 100 %, maximal 1.800 €.
Welcher Bemessungszeitraum gilt für Selbstständige?
Der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist das vorangegangene Kalenderjahr. Bei Mischeinkünften gilt dieser Zeitraum für alle Einkünfte.
Darf ich als Selbstständige während des Elterngelds arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden. Der Gewinn wird angerechnet; die Betriebsausgaben werden pauschal mit 25 % der Einnahmen angesetzt, tatsächliche Ausgaben nur auf Antrag.
Was, wenn der Steuerbescheid noch fehlt?
Dann wird das Elterngeld vorläufig auf Basis von Gewinnermittlung oder Vorjahresbescheid bewilligt und nach Vorlage des Bescheids endgültig festgesetzt.
Bekommen Selbstständige mehr Elterngeld als Angestellte?
Oft ja, bei gleichem Betrag vor Abzügen: Wer nicht pflichtversichert ist, hat keine Sozialabgabenpauschale. Bei 3.000 € Gewinn ergibt das im Modell 1.742 € Basiselterngeld.