Elterngeld-Antrag: Fristen, Unterlagen und Zeitplan
Was Sie wann erledigen müssen – vom Steuerklassenwechsel in der Schwangerschaft bis zum Antrag nach der Geburt. Mit Checkliste.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Was
Frist
Rechtsgrundlage
Elterngeld-Antrag
nach der Geburt; rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang
§ 7 Abs. 1 BEEG
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
spätestens 7 Wochen vor Beginn (bis 3. Geburtstag), 13 Wochen für die Zeit danach
§ 16 BEEG
Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld
muss in mind. 7 Monaten des Bemessungszeitraums gelten
§ 2c Abs. 3 BEEG
Einkommensgrenze
zvE im Kalenderjahr vor der Geburt max. 175.000 € (Geburten ab 1.4.2025)
§ 1 Abs. 8 BEEG
Steuererklärung
Pflicht bei mehr als 410 € Elterngeld im Jahr (Progressionsvorbehalt)
§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Nachweis Einkommen im Bezug
nach Ende des Bezugszeitraums bei Teilzeit/Selbstständigkeit
§ 8 BEEG
WICHTIGDie 3-Monats-Regel ist die häufigste Geldfalle: Wer den Antrag im fünften Lebensmonat stellt, verliert die ersten beiden Monate unwiederbringlich. Den Antrag können Sie sofort nach der Geburt stellen – auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen; fehlende Nachweise werden nachgereicht.
Elterngeld beantragen: Schritt für Schritt
In der Schwangerschaft planen: Wer nimmt welche Lebensmonate? Basis, Plus oder Mix? Partnerschaftsbonus? Prüfen Sie jetzt die Steuerklasse – später ist es für das Elterngeld zu spät.
Elternzeit anmelden: Spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber, mit Angabe, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird. Für Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz starten, heißt das: etwa eine Woche nach der Geburt.
Geburtsurkunde holen: Das Standesamt stellt eine Geburtsbescheinigung „für Elterngeld“ aus – meist kostenlos.
Unterlagen sammeln: Lohn- und Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat (bzw. vor Mutterschutz), Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss, bei Selbstständigen den Steuerbescheid des Vorjahres, Nachweis zur Elternzeit, ggf. Steuerbescheid für die Einkommensgrenze.
Antrag stellen: Bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes – in den meisten Ländern online über ElterngeldDigital. Beide Eltern unterschreiben, auch wenn nur einer Elterngeld bezieht.
Bescheid prüfen: Stimmen Bemessungszeitraum, Steuerklasse und berücksichtigte Monate? Gegen Fehler können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem Sie wohnen – je nach Land z. B. die L-Bank (Baden-Württemberg), das ZBFS (Bayern), die Bezirksämter (Berlin) oder Kreis- und Stadtverwaltungen (Nordrhein-Westfalen). Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums verlinkt die zuständige Stelle.
Änderungen nach dem Antrag
Die gewählten Monate können Sie bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Begründung ändern – außer für bereits ausgezahlte Monate (bzw. rückwirkend nur für die letzten 3 Monate). Typischer Grund: früherer Kita-Platz, Wechsel von Basis zu Plus beim Wiedereinstieg.
Ausblick – Elterngeldreform geplant: Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist seit 28.10.2026 in der Ressortabstimmung; das Kabinett soll im November 2026 beraten. Diskutiert werden u. a. ein Mindestbetrag von 330 € und ein Höchstbetrag von 1.900 € (heute 300 € / 1.800 €), eine höhere Ersatzrate in den ersten Monaten und eine neue Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Frühere Berichte nannten einen Start im November 2027. Das ist noch kein geltendes Recht – alle Zahlen auf dieser Seite beruhen auf dem aktuell gültigen BEEG.
Eigenes Elterngeld berechnenBrutto, Steuerklasse, Kirchensteuer, Geschwisterbonus und Mehrlinge eingeben – der Elterngeldrechner zeigt Elterngeldnetto, Basiselterngeld und ElterngeldPlus sofort.
Nach der Geburt so früh wie möglich. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht.
Kann ich Elterngeld vor der Geburt beantragen?
Nein, der Antrag setzt die Geburt voraus, da die Geburtsurkunde benötigt wird. Planen und Unterlagen sammeln können Sie aber schon in der Schwangerschaft.
Welche Unterlagen brauche ich für den Elterngeldantrag?
Geburtsbescheinigung für Elterngeld, Einkommensnachweise der 12 Monate vor der Geburt (oder Steuerbescheid bei Selbstständigen), Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie die Elternzeitbestätigung bzw. Angaben zur Arbeitszeit.
Wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
Spätestens 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag liegt; für Zeiten zwischen 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen vorher.
Bis wann muss die Steuerklasse für das Elterngeld gewechselt werden?
Die neue Steuerklasse muss im Bemessungszeitraum in mindestens 7 von 12 Monaten gelten. Praktisch also etwa 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.