Elterngeld berechnen: Schritt für Schritt zum Elterngeldnetto
Die Formel in 6 Schritten – mit Rechenbeispiel: 3.500 € brutto ergeben 1.477 € Basiselterngeld. Plus: Was das pauschalierte Elterngeldnetto ist und warum es vom Lohnzettel abweicht.
Elterngeld berechnen in 6 Schritten
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Die Formel ist einfach – kompliziert wird es nur beim „Netto“, denn die Elterngeldstelle rechnet mit einem pauschalierten Elterngeldnetto. So gehen Sie vor:
Bemessungszeitraum bestimmen. Angestellte: die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen, der Zeitraum rutscht weiter in die Vergangenheit. Selbstständige: das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt.
Laufendes Brutto addieren und durch 12 teilen. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Boni, Urlaubsgeld) zählen nicht. Steuerfreie Zuschläge ebenfalls nicht.
Werbungskostenpauschale abziehen: 1.230 € im Jahr, also 102,50 € pro Monat – auch wenn Ihre echten Werbungskosten höher waren.
Steuern pauschal abziehen: Lohnsteuer, Soli und ggf. 8 % Kirchensteuer nach dem Programmablaufplan, der am 1. Januar des Jahres vor der Geburt galt (Geburt 2027 → PAP 2026). Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum am längsten galt.
Sozialabgaben pauschal abziehen: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rentenversicherung, 2 % Arbeitslosenversicherung – jeweils nur, wenn Sie dort pflichtversichert waren.
Ersatzrate anwenden: 67 % bei 1.000 bis 1.200 € Elterngeldnetto; darunter steigt sie für je 2 € um 0,1 Punkte bis auf 100 %, darüber sinkt sie für je 2 € um 0,1 Punkte bis 65 % (ab 1.240 €). Höchstens 2.770 € Elterngeldnetto werden berücksichtigt – daraus folgt der Höchstbetrag von 1.800 €, der Mindestbetrag liegt bei 300 €.
Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I
Schritt
Betrag
Brutto
3.500,00 €
− Werbungskosten
−102,50 €
− Lohnsteuer + Soli
−411,58 €
− Sozialabgaben 21 %
−713,48 €
= Elterngeldnetto
2.272,45 €
× 65,0 %
1.477,09 €
Ersatzrate nach Elterngeldnetto
Die gleitende Ersatzrate sorgt dafür, dass Geringverdiener prozentual mehr erhalten. Einige Stützpunkte:
Elterngeldnetto
Ersatzrate
Basiselterngeld
ElterngeldPlus
800 €
77,0 %
616,00 €
308,00 €
1.100 €
67,0 %
737,00 €
368,50 €
1.500 €
65,0 %
975,00 €
487,50 €
2.200 €
65,0 %
1.430,00 €
715,00 €
2.770 €
65,0 %
1.800,00 €
900,00 €
3.200 €
65,0 %
1.800,00 €
900,00 €
WARUM PAUSCHAL?Das Elterngeldnetto ist bewusst vereinfacht: Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte (z. B. für Fahrtkosten), tatsächliche Krankenkassenbeiträge oder die Steuererstattung spielen keine Rolle. Das macht die Berechnung für alle gleich – aber auch etwas niedriger als das Lohnzettel-Netto.
Eigenes Elterngeld berechnenBrutto, Steuerklasse, Kirchensteuer, Geschwisterbonus und Mehrlinge eingeben – der Elterngeldrechner zeigt Elterngeldnetto, Basiselterngeld und ElterngeldPlus sofort.
Mit dem Lohnzettel-Netto rechnen: führt fast immer zu einer zu hohen Schätzung, weil die 102,50 € Pauschale und der PAP-Steuerabzug fehlen.
Weihnachtsgeld mitzählen: Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt, auch wenn sie im Bemessungszeitraum ausgezahlt wurden.
65 % vom Brutto rechnen: Die Prozentsätze beziehen sich immer auf das Elterngeldnetto.
Den Deckel vergessen: Ab ca. 2.770 € Elterngeldnetto (rund 4.400 € brutto in Steuerklasse I) gibt es nicht mehr als 1.800 €.
Mutterschaftsgeld übersehen: Es wird in den ersten Lebensmonaten voll angerechnet; die Mutter erhält in diesen Monaten praktisch kein zusätzliches Elterngeld.
Ausblick – Elterngeldreform geplant: Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist seit 28.10.2026 in der Ressortabstimmung; das Kabinett soll im November 2026 beraten. Diskutiert werden u. a. ein Mindestbetrag von 330 € und ein Höchstbetrag von 1.900 € (heute 300 € / 1.800 €), eine höhere Ersatzrate in den ersten Monaten und eine neue Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Frühere Berichte nannten einen Start im November 2027. Das ist noch kein geltendes Recht – alle Zahlen auf dieser Seite beruhen auf dem aktuell gültigen BEEG.
Durchschnittliches laufendes Monatsbrutto der 12 Monate vor dem Geburtsmonat minus 102,50 € Werbungskostenpauschale, minus pauschaler Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer, minus 21 % Sozialabgaben ergibt das Elterngeldnetto. Davon gibt es 65 bis 100 %, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €.
Was ist das Elterngeldnetto?
Ein pauschaliertes Netto nach §§ 2c bis 2f BEEG. Es wird mit festen Pauschalen statt mit den tatsächlichen Abzügen berechnet und liegt meist etwas unter dem Netto der Gehaltsabrechnung.
Ab welchem Einkommen gibt es das maximale Elterngeld?
Ab einem Elterngeldnetto von 2.770 € im Monat; das entspricht in Steuerklasse I etwa 4.400 € brutto. Dann gibt es 1.800 € Basiselterngeld bzw. 900 € ElterngeldPlus.
Zählt Weihnachtsgeld beim Elterngeld?
Nein. Sonstige Bezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni oder Abfindungen werden bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt.
Welche Steuerklasse zählt für das Elterngeld?
Die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum in der überwiegenden Zahl der Monate galt, also in mindestens 7 von 12 Monaten.