Was bleibt von Ihrem Stundenlohn im Monat? Netto-Werte für 37 Stundenlöhne vom Mindestlohn bis 60 € – mit Vollzeit, Teilzeit und allen Abzügen.
Stundenlohn netto berechnen: Tabelle 2026
Wie viel bleibt vom Stundenlohn netto übrig? Die Tabelle zeigt für 37 typische Stundenlöhne – vom Mindestlohn 2026 (13,90 €) bis 60 € – das Monatsbrutto und das Netto in Steuerklasse I. Gerechnet wird mit Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 Wochen. Jeder Betrag führt zu einem ausführlichen Artikel mit Steuerklasse III/IV/V, Teilzeit, Minijob- und Midijob-Grenzen, Vergleich mit Mindestlohn und Median sowie Tipps.
Steuerklasse I, kinderlos ab 23, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Lohnsteuer nach Programmablaufplan 2026. 20-Stunden-Werte bis 2.000 € brutto mit Midijob-Entlastung.
Eigenen Stundenlohn netto berechnenMit Kindern, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag Ihrer Kasse oder Steuerklasse II–VI: geben Sie Ihr Monatsbrutto in den Brutto-Netto-Rechner 2026 ein.
Ein Beispiel: Mit dem Mindestlohn von 13,90 € kommen Sie bei 40 Stunden auf 2.407,48 € brutto und 1.715,44 € netto. Für Stundenlöhne mit Cent-Beträgen oder eigene Angaben (Kinder, Kirchensteuer) nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner. Monatsgehälter von 1.500 € bis 8.000 € finden Sie in der Brutto-Netto-Tabelle.
Quellen: Mindestlohnanpassungsverordnung, BMF Programmablaufplan 2026, SV-Rechengrößenverordnung 2026, Statistisches Bundesamt (Niedriglohnschwelle April 2025; Median-Stundenlohn = 1,5 × Schwelle, eigene Ableitung).
Häufige Fragen
Wie viel netto sind 15 Euro Stundenlohn?
Bei 40 Stunden pro Woche rund 1.825 € netto im Monat aus 2.598 € brutto (Steuerklasse I, 2026).
Wie viel netto bleibt vom Mindestlohn 2026?
13,90 € pro Stunde ergeben bei 40 Stunden 2.407 € brutto und rund 1.715 € netto im Monat in Steuerklasse I.
Wie rechne ich den Stundenlohn in netto um?
Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 ergibt das Monatsbrutto. Davon gehen Sozialabgaben (ca. 21,75 % für Kinderlose) und die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € brutto pro Stunde; die Minijob-Grenze steigt damit voraussichtlich auf 633 €.