Aus 6.300 € Bruttogehalt werden 2026 in Steuerklasse I 3.806,53 € netto. Hier sehen Sie alle Steuerklassen, die Kirchensteuer und jeden einzelnen Abzug.
Netto bei 6.300 € brutto (Steuerklasse I)3.806,53 €45.678 € im Jahr · Abzüge 39,6 %
Bruttogehalt
6.300,00 €
Lohnsteuer (Klasse I)
−1.177,58 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)
−585,90 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
−81,90 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)
−508,59 €
Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos)
−139,50 €
Nettogehalt
3.806,53 €
Netto 3.807 €Steuern 1.178 €Sozialabgaben 1.316 €
Annahmen: gesetzlich versichert, kinderlos ab 23 Jahren, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Arbeitsort außerhalb Sachsens, keine Freibeträge. Mit Kirchensteuer: 3.712,33 € (8 %, Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 3.700,55 € (9 %).
6.300 € brutto in allen Steuerklassen
Klasse
Lohnsteuer
Soli
Sozialabg.
Netto
Netto KiSt 8 %
Netto KiSt 9 %
I
1.177,58 €
0,00 €
1.315,89 €
3.806,53 €
3.712,33 €
3.700,55 €
II
1.056,41 €
0,00 €
1.281,01 €
3.962,58 €
3.889,88 €
3.880,79 €
III
696,50 €
0,00 €
1.315,89 €
4.287,61 €
4.231,89 €
4.224,93 €
IV
1.177,58 €
0,00 €
1.315,89 €
3.806,53 €
3.712,33 €
3.700,55 €
V
1.738,50 €
5,07 €
1.315,89 €
3.240,54 €
3.101,46 €
3.084,08 €
VI
1.782,83 €
10,35 €
1.315,89 €
3.190,93 €
3.048,31 €
3.030,48 €
Steuerklasse II mit einem Kind (Entlastungsbetrag 4.260 €, kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, Kinderfreibetrag 0,5 für Soli/KiSt). Alle anderen Klassen kinderlos. Steuerklasse III/V und IV/IV gelten für Verheiratete; VI für einen Zweitjob.
Bei 6.300 € Monatsbrutto (75.600 € im Jahr) zieht der Arbeitgeber 2026 zuerst die Sozialversicherung ab: zusammen 1.315,89 € für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), vermindert um Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale. In Steuerklasse I sind das 1.177,58 € pro Monat.
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung werden 2026 höchstens auf 5.812,50 € im Monat berechnet. Von Ihren 6.300 € sind 487,50 € beitragsfrei – darum sinkt Ihre Abgabenquote mit jedem weiteren Euro. Ab diesem Einkommen kann auch die private Krankenversicherung infrage kommen (Versicherungspflichtgrenze 2026: 6.450 € monatlich).
Kein Soli: Der Solidaritätszuschlag fällt in Steuerklasse I erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt – das ist 2026 ab etwa 7.700 € Monatsbrutto der Fall.
Welche Steuerklasse lohnt sich?
Ehepaare mit sehr unterschiedlichem Einkommen sparen unterjährig mit III/V Lohnsteuer – bei 6.300 € in Klasse III bleiben 4.287,61 € netto, in Klasse V nur 3.240,54 €. Die endgültige Steuer wird aber erst in der Steuererklärung festgesetzt; Klasse III/V führt oft zu Nachzahlungen.
Eigene Werte (Kinder, Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Sachsen, Jahresgehalt) rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner 2026. Berechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026; Ihre Abrechnung kann um wenige Cent abweichen.
Häufige Fragen
Wie viel netto sind 6.300 € brutto 2026?
In Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %) bleiben von 6.300 € brutto 3.806,53 € netto im Monat. Davon gehen 1.177,58 € Lohnsteuer und 1.315,89 € Sozialabgaben ab.
Wie viel netto bleibt von 6.300 € brutto in Steuerklasse III?
In Steuerklasse III bleiben 4.287,61 € netto, in Steuerklasse V 3.240,54 € und in Steuerklasse IV 3.806,53 € (jeweils ohne Kirchensteuer).
Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 6.300 € brutto?
In Steuerklasse I 105,98 € im Monat bei 9 % und 94,20 € bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg). Das Netto sinkt dann auf 3.700,55 € bzw. 3.712,33 €.