Aus 1.500 € Bruttogehalt werden 2026 in Steuerklasse I 1.211,44 € netto. Hier sehen Sie alle Steuerklassen, die Kirchensteuer und jeden einzelnen Abzug.
Netto bei 1.500 € brutto (Steuerklasse I)1.211,44 €14.537 € im Jahr · Abzüge 19,2 %
Bruttogehalt
1.500,00 €
Lohnsteuer (Klasse I)
−9,25 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)
−119,43 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
−16,69 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)
−112,37 €
Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos)
−30,82 €
Nettogehalt
1.211,44 €
Netto 1.211 €Steuern 9 €Sozialabgaben 279 €
Annahmen: gesetzlich versichert, kinderlos ab 23 Jahren, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Arbeitsort außerhalb Sachsens, keine Freibeträge. Mit Kirchensteuer: 1.210,70 € (8 %, Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 1.210,61 € (9 %).
1.500 € brutto in allen Steuerklassen
Klasse
Lohnsteuer
Soli
Sozialabg.
Netto
Netto KiSt 8 %
Netto KiSt 9 %
I
9,25 €
0,00 €
279,31 €
1.211,44 €
1.210,70 €
1.210,61 €
II
0,00 €
0,00 €
271,61 €
1.228,39 €
1.228,39 €
1.228,39 €
III
0,00 €
0,00 €
279,31 €
1.220,69 €
1.220,69 €
1.220,69 €
IV
9,25 €
0,00 €
279,31 €
1.211,44 €
1.210,70 €
1.210,61 €
V
152,83 €
0,00 €
279,31 €
1.067,86 €
1.055,64 €
1.054,11 €
VI
174,58 €
0,00 €
279,31 €
1.046,11 €
1.032,15 €
1.030,40 €
Steuerklasse II mit einem Kind (Entlastungsbetrag 4.260 €, kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, Kinderfreibetrag 0,5 für Soli/KiSt). Alle anderen Klassen kinderlos. Steuerklasse III/V und IV/IV gelten für Verheiratete; VI für einen Zweitjob.
Bei 1.500 € Monatsbrutto (18.000 € im Jahr) zieht der Arbeitgeber 2026 zuerst die Sozialversicherung ab: zusammen 279,31 € für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), vermindert um Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale. In Steuerklasse I sind das 9,25 € pro Monat.
Midijob-Bereich: Mit 1.500 € liegen Sie im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €). Ihre Sozialbeiträge werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage von 1.284,18 € statt 1.500 € berechnet – deshalb zahlen Sie weniger als die vollen 21,75 %. Die Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Entgelt.
Kein Soli: Der Solidaritätszuschlag fällt in Steuerklasse I erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt – das ist 2026 ab etwa 7.700 € Monatsbrutto der Fall.
Welche Steuerklasse lohnt sich?
Ehepaare mit sehr unterschiedlichem Einkommen sparen unterjährig mit III/V Lohnsteuer – bei 1.500 € in Klasse III bleiben 1.220,69 € netto, in Klasse V nur 1.067,86 €. Die endgültige Steuer wird aber erst in der Steuererklärung festgesetzt; Klasse III/V führt oft zu Nachzahlungen.
Eigene Werte (Kinder, Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Sachsen, Jahresgehalt) rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner 2026. Berechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026; Ihre Abrechnung kann um wenige Cent abweichen.
Häufige Fragen
Wie viel netto sind 1.500 € brutto 2026?
In Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %) bleiben von 1.500 € brutto 1.211,44 € netto im Monat. Davon gehen 9,25 € Lohnsteuer und 279,31 € Sozialabgaben ab.
Wie viel netto bleibt von 1.500 € brutto in Steuerklasse III?
In Steuerklasse III bleiben 1.220,69 € netto, in Steuerklasse V 1.067,86 € und in Steuerklasse IV 1.211,44 € (jeweils ohne Kirchensteuer).
Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 1.500 € brutto?
In Steuerklasse I 0,83 € im Monat bei 9 % und 0,74 € bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg). Das Netto sinkt dann auf 1.210,61 € bzw. 1.210,70 €.