Aus 5.900 € Bruttogehalt werden 2026 in Steuerklasse I 3.585,85 € netto. Hier sehen Sie alle Steuerklassen, die Kirchensteuer und jeden einzelnen Abzug.
Netto bei 5.900 € brutto (Steuerklasse I)3.585,85 €43.030 € im Jahr · Abzüge 39,2 %
Bruttogehalt
5.900,00 €
Lohnsteuer (Klasse I)
−1.040,66 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)
−548,70 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
−76,70 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)
−508,59 €
Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos)
−139,50 €
Nettogehalt
3.585,85 €
Netto 3.586 €Steuern 1.041 €Sozialabgaben 1.273 €
Annahmen: gesetzlich versichert, kinderlos ab 23 Jahren, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Arbeitsort außerhalb Sachsens, keine Freibeträge. Mit Kirchensteuer: 3.502,60 € (8 %, Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 3.492,19 € (9 %).
5.900 € brutto in allen Steuerklassen
Klasse
Lohnsteuer
Soli
Sozialabg.
Netto
Netto KiSt 8 %
Netto KiSt 9 %
I
1.040,66 €
0,00 €
1.273,49 €
3.585,85 €
3.502,60 €
3.492,19 €
II
924,41 €
0,00 €
1.238,61 €
3.736,98 €
3.674,35 €
3.666,52 €
III
595,83 €
0,00 €
1.273,49 €
4.030,68 €
3.983,02 €
3.977,06 €
IV
1.040,66 €
0,00 €
1.273,49 €
3.585,85 €
3.502,60 €
3.492,19 €
V
1.586,08 €
0,00 €
1.273,49 €
3.040,43 €
2.913,55 €
2.897,69 €
VI
1.630,41 €
0,00 €
1.273,49 €
2.996,10 €
2.865,67 €
2.849,37 €
Steuerklasse II mit einem Kind (Entlastungsbetrag 4.260 €, kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, Kinderfreibetrag 0,5 für Soli/KiSt). Alle anderen Klassen kinderlos. Steuerklasse III/V und IV/IV gelten für Verheiratete; VI für einen Zweitjob.
Bei 5.900 € Monatsbrutto (70.800 € im Jahr) zieht der Arbeitgeber 2026 zuerst die Sozialversicherung ab: zusammen 1.273,49 € für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), vermindert um Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale. In Steuerklasse I sind das 1.040,66 € pro Monat.
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung werden 2026 höchstens auf 5.812,50 € im Monat berechnet. Von Ihren 5.900 € sind 87,50 € beitragsfrei – darum sinkt Ihre Abgabenquote mit jedem weiteren Euro. Ab diesem Einkommen kann auch die private Krankenversicherung infrage kommen (Versicherungspflichtgrenze 2026: 6.450 € monatlich).
Kein Soli: Der Solidaritätszuschlag fällt in Steuerklasse I erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt – das ist 2026 ab etwa 7.700 € Monatsbrutto der Fall.
Welche Steuerklasse lohnt sich?
Ehepaare mit sehr unterschiedlichem Einkommen sparen unterjährig mit III/V Lohnsteuer – bei 5.900 € in Klasse III bleiben 4.030,68 € netto, in Klasse V nur 3.040,43 €. Die endgültige Steuer wird aber erst in der Steuererklärung festgesetzt; Klasse III/V führt oft zu Nachzahlungen.
Eigene Werte (Kinder, Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Sachsen, Jahresgehalt) rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner 2026. Berechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026; Ihre Abrechnung kann um wenige Cent abweichen.
Häufige Fragen
Wie viel netto sind 5.900 € brutto 2026?
In Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %) bleiben von 5.900 € brutto 3.585,85 € netto im Monat. Davon gehen 1.040,66 € Lohnsteuer und 1.273,49 € Sozialabgaben ab.
Wie viel netto bleibt von 5.900 € brutto in Steuerklasse III?
In Steuerklasse III bleiben 4.030,68 € netto, in Steuerklasse V 3.040,43 € und in Steuerklasse IV 3.585,85 € (jeweils ohne Kirchensteuer).
Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 5.900 € brutto?
In Steuerklasse I 93,66 € im Monat bei 9 % und 83,25 € bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg). Das Netto sinkt dann auf 3.492,19 € bzw. 3.502,60 €.